Während der Volksfestzeit im Herbst müssen
Autofahrer mit verstärkten Verkehrskontrollen rechnen. Schon 0,5
Promille Blutalkohol am Steuer können weitreichende Folgen haben.
Verkehrssünder erwarten dann 500 Euro Bußgeld, vier Punkte in
Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der ADAC rät allen, die beim
Volksfestbesuch auf Bier nicht verzichten möchten, das Auto stehen zu
lassen und lieber öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Denn wer
mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht
bereits ab 0,3 Promille im Blut eine Straftat und wird mit Geldstrafe
und mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug belangt.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen
werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches
Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe
Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Zudem wird
die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr
erwischt werden, da diese Fahrt eine Straftat darstellt. Sie
verlieren sogar den Führerschein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde wegen
der ungewöhnlich hohen Alkoholisierung eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt und kein
positives Gutachten vorgelegt wird.
Auch der "Kater danach" sollte nicht auf die leichte Schulter
genommen werden. Denn am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist
man häufig noch nicht fahrtüchtig, da der Körper nur etwa 0,1
Promille Alkohol pro Stunde abbaut.
Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für
seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller
Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern
bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern
wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs,
vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.
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ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Andrea Piechotta
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