Um diese Mehrkosten einigermaßen in den Griff zu bekommen gibt es die Möglichkeit Pflegeleistungen von den Krankenkassen/Pflegekassen zu erhalten.Dazu müssen sie bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen stellen, dann beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein Pflegegutachten anzufertigen. MDK und SMD sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit unabhängige Einrichtungen. Die Gutachter sind in der Regel Ärzte oder Pflegekräfte. Der Gutachter vereinbart dann mit Ihnen einen Termin zu einem Hausbesuch. Der Gutachter soll die den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation richtig einschätzen können. Deshalb schaut er sich die Gegebenheiten vor Ort genau an und stellt die Pflegebedürftigkeit fest.