fit und munter - Versorgungsstrukturgesetz: Auch Gesundheitsfachpersonal fehlt im ländlichen Raum

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Versorgungsstrukturgesetz: Auch Gesundheitsfachpersonal fehlt im ländlichen Raum


Für das vor Kurzem vom Bundeskabinett beschlossene Versorgungsstrukturgesetz fehlt es aus Sicht des Deutschen Verbandes Technischer Assistenten in der Medizin (dvta) an Personal aus den Gesundheitsfachberufen: "Der Fachkräftemangel hat die medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten voll erreicht, an die der Facharzt seine Leistungen laut dem Gesetz delegieren soll", so Anke Ohmstede, Fachrichtungsvorsitzende des dvta für Radiologie und Funktionsdiagnostik.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz - häufig als "Landärztegesetz" bezeichnet - will die Bundesregierung dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen wirken. Es wurde am 03. August vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem den Ausbau der Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen und der Telemedizin vor.

"Das Gesetz wird an dieser Stelle seine Wirkung verfehlen", prognostiziert Anke Ohmstede. "Um die Leistungen delegieren zu können, bedarf es qualifizierten Personals, z.B. einer MTA, die Kontrastmittel für eine Röntgenuntersuchung injizieren darf. Dieses Personal haben wir in den gut ausgebildeten Gesundheitsfachberufen aber gar nicht. Im Gegenteil besteht hier ebenfalls ein deutlicher Mangel, den das Versorgungsstrukturgesetz weder berücksichtigt, noch beseitigt", so Ohmstede weiter.

Dies hat nach Ansicht des dvta unter anderem mit der Wahrnehmung des Berufsbilds bei Berufseinsteigern zu tun. "Die Berufsbezeichnung medizinisch-technischer Assistent suggeriert nach wie vor einen assistierenden Beruf. Dabei arbeiten MTA selbständig und eigenverantwortlich. Nach wie vor bestehen zu wenige Möglichkeiten der akademischen Weiterbildung und der leistungsgerechten Bezahlung. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern", fordert Anke Ohmstede.

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