Auch wenn Pferde von ihrem Wesen her ruhige und wenig angriffslustige Tiere sind, neigen sie doch zu unkontrollierbaren Reaktionen, gerade dann, wenn sie sich vor irgendetwas erschrecken. Da für Pferde die sogenannte Gefährdungshaftung gilt, muss der Pferdehalter einen etwaigen Schaden in jedem Fall wieder gutmachen, egal ob er an dem Vorfall überhaupt Schuld hat. Dieses Risiko lässt sich mit der Pferdehaftpflichtversicherung relativ gut eingrenzen.
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Ein neu verlegter Rollrasen ist für den Gartenfreund eine Augenweide. Es sieht gleichmäßig aus und die Aussicht, einige Wochen später dort in der Sonne zu sitzen, ist vielversprechend. Bei Familie Fonkermann wurde diese Freude erheblich getrübt, denn von der benachbarten Weide ist eines der Pferde ausgebrochen. Dabei wurde nicht nur der Zaun vom Grundstück beschädigt, auch der frische verlegte Rollrasen weist nun überall tiefe Hufspuren auf. Ein Schaden, dem sich nun die Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdehalters annehmen wird.
Auch das Pferd von Rainer Immig ist ein ruhiges und besonnenes Tier. Nicht umsonst hat Herr Immig sein Pferd schon des Öfteren vor eine Kutsche spannen können, um mit seiner Familie einen kleinen Ausflug unternehmen zu können. Auch am Wochenende hat sich Herr Immig eine Kutsche von seinem Reiterfreund ausgeliehen und wollte das Pferd anspannen. Aus unerfindlichen Gründen scheute jedoch das Pferd und fiel rücklings auf die Kutsche, die wie das Geschirr, schwer beschädigt wurde. Der Schaden wurde auf rund 2.200 Euro beziffert. Ein Fall für die Pferdehaftpflichtversicherung von Herrn Immig.
In der Pferdehaftpflichtversicherung sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, je nach ausgewähltem Tarif mit bis zu 15 Mio. Euro. Das Missgeschick, das nun Herrn Immig widerfuhr (private Kutschfahrten), ist in der Pferdehaftpflichtversicherung bei vielen Gesellschaften mit versichert. Für den Pferdehalter sind aber auch so wichtige Dinge wie Mietsachschäden ein Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherung. Wie schnell kann es nachts im Stall zu Schäden kommen, wenn z. B. das Pferd austritt und die Rückwand der Box beschädigt.
Nicht jeder Pferdefreund besitzt einen Pferdeanhänger. Wenn das Tier zu einem Turnier gefahren werden muss, wird sich ein entsprechendes Gefährt ausgeliehen. Kommt es dabei zu einem Schaden, etwa weil das Pferd beim Besteigen des Anhängers scheut, ist ein solcher Schaden in der Regel über die Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt.
Das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de hat sich auf den Bereich der Tierversicherung spezialisiert. Und für Pferde werden nicht nur so wichtige Versicherungen wie die Pferde-OP-Versicherung oder die Pferdekrankenversicherung angeboten, sondern auch die so wichtige Pferdehaftpflichtversicherung. Die Experten informieren fachkundig nicht nur via Email alle ragen rund um das Thema Pferdehaftpflichtversicherung, auch telefonisch kann man sich kostenlos beraten lassen.
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