Ab dem Jahr 2012 wird der Gang zum Zahnarzt für die Patienten noch teurer: Die Gebührenordnung der Zahnärzte wurde erstmals seit dem 1988 überarbeitet und vom Bundeskabinett gebilligt. Während das Gesundheitsministerium von einer Kostensteigerung von ca. sechs Prozent ausgeht, rechnen die privaten Krankenversicherer mit einem Anstieg von 14 bis 20 Prozent. Davon betroffen sind vor allem Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Mehrkosten außerhalb der Regelversorgung selber oder mit der Zahnzusatzversicherung bezahlen.
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Bereits in den letzten Jahren sind die Kosten im Bereich Zahnmedizin erheblich gestiegen, darum steht die Novellierung seitens des Verbandes der privaten Krankenkassen scharf in der Kritik. Die Ausgaben im Bereich der Zahnzusatzversicherung sind in den letzten zehn Jahren um 36 Prozent gestiegen, das haben auch die Kunden zu spüren bekommen.
Ab dem 01.01.2012 wird erneut bei manchen Gesellschaften im Bereich der Zahnzusatzversicherung eine Beitragsanpassung fällig. Auch unter dem Aspekt der zu erwartenden Mehrkosten. In der Vergangenheit wurde bereits bekannt, dass die CSS die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung um sieben Prozent anpassen wird. Vom Branchenprimus ARAG gibt es mittlerweile auch vorsichtige Zahlen, die sicherlich für den einen oder anderen Kunden schmerzhaft sein werden: Hier beträgt die Beitragsanpassung zur Zahnzusatzversicherung je nach Altersgruppe bis zu 25 Prozent.
Auch andere namhafte Anbieter werden Anpassungen durchführen, darunter die Gothaer mit dem Tarif MediDent oder die Barmenia mit dem Tarif ZG, der im Frühjahr 2010 geschlossen wurde. Gerade dieser Tarif musste in den letzten Jahren heftige Beitragssprünge erfahren, sodass Kunden bereits heute rund 50 Prozent mehr an Beitrag zahlen wie beim Vertragsabschluss vor zwei oder drei Jahren.
Faktisch kommt man aber, wenn man Wert auf eine hochwertige zahnärztliche Versorgung legt, an der Zahnzusatzversicherung nicht vorbei. Wenn auch die Beiträge steigen, letztendlich hat man als Patient immer noch die Gewissheit, dass z. B. Implantate mit einem hohen Anteil aus der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Sicherlich besteht aufgrund der Beitragsanpassung für den Kunden ein besonderes Kündigungsrecht, doch ob es wirklich immer Sinn macht, die Zahnzusatzversicherung aus Frust über gestiegenen Kosten zu kündigen, bleibt dahin gestellt. Nämlich völlig bei einer anderen Zahnzusatzversicherung von vorne zu beginnen, bedeutet nur wieder neue Wartezeiten, Leistungsstaffelungen und höhere Beiträge - man wird ja schließlich älter.
Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de