Das U.S.- amerikanische Einwanderungsrecht ist für seine Komplexität und ständigen rechtlichen Veränderungen bekannt. Ob eine Investition in den USA geplant ist, Personal transferiert werden soll oder eine Auswanderung/Einwanderung in Betracht kommt; die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist oft schwierig zu handhaben. Um die aus Gründen der Staatssicherheit eingeführten restriktiven Voraussetzungen der einwanderungsrechtlichen Antragsverfahren zu meistern, ist qualifizierter Rechtsbeistand notwendig.
Die in Tampa, Florida udn Berlin, Deustchland ansässige Kanzlei USAG24 Group, vertritt Investoren, Firmen sowie Privatmandanten in sämtlichen Fragen des U.S.- amerikanischen Einwanderungsrechts, Gesellschaftrecht und der damit oft zusammenhängenden Gesellschaftsgründung nebst Stellung eines Bueroservice vor Ort in den USA. Wir beraten in allen Visa Angelegenheiten, in Antragsverfahren für die Green Card und Einbürgerungen, sowie der Einreichung von Aussetzungsanträgen ("waiver"), sollten etwaige gesetzlich geregelte Ablehnungsgründe für ein Visum oder Ausweisungsgründe vorliegen.
Rechtsanwälte, die in Deutschland und den USA zugelassen sind und beraten daher auch in Fragen der doppelten Staatsangehörigkeit, sowie bei Anträgen auf Erteilung von Beibehaltungsgenehmigung und Wiedereinbürgerung, bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Unser Ziel ist nicht Größe, sondern kompetent und mit hoher Qualität fachübergreifend zu beraten. Die USAG24 bietet eine individuelle und persönliche Betreuung bei allen einwanderungsrechtlichen Antragsverfahren. Rechtliche Vertretung in U.S.-einwanderungsrechtlichen Angelegenheiten in allen US Staaten und vor U.S. Konsulaten ist weltweit möglich.
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