Karneval, Fasching, Fastnacht
In der sogenannten fünften Jahreszeit, die regional verschieden Karneval, Fasching oder Fastnacht genannt wird, wird in Brauchtumsform und in verschiedenen Ausprägungen in der Zeit vor Aschermittwoch (traditionell ab dem Dreikönigstag oder dem 11.11. des vorhergehenden Jahres) Fröhlichkeit, Ausgelassenheit und Lebensfreude zelebriert.
Ihren Höhepunkt erreicht die Fastnachts-/Faschings-/Karnevalszeit in der eigentlichen Fastnachtswoche von der (Alt-)Weiberfastnacht über den Nelkensamstag, den Tulpensonntag, den Rosenmontag bis zum Fastnachtsdienstag (Veilchendienstag). Dabei gibt es insbesondere am Rosenmontag die spektakulären großen Umzüge in den Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz, Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Aachen, Bonn, Koblenz, Duisburg etc. Aber auch weiter südlich, so in Frankfurt am Main, Mannheim/Ludwigshafen, Würzburg, Karlsruhe und Stuttgart gibt es große Umzüge mit vielen hunderttausend Besuchern. Auch in der Hauptstadt Berlin gibt es einen Karnevalsumzug. In Duisburg-Hamborn findet am Karnevalssonntag bereits seit mehreren Jahrzehnten der größte Kinderkarnevalszug Europas statt.
In der Nacht zu Aschermittwoch um Mitternacht endet der Karneval, wobei es an vielen Orten die Tradition gibt, dass die Karnevalisten in dieser Nacht eine Strohpuppe, den sogenannten Nubbel/Hoppeditz, als Symbolfigur für alle Laster des karnevalistischen Treibens (vor allem wegen des ausgegebenen Geldes) öffentlich verbrennen. Der Hoppeditz war ursprünglich eine typisch niederrheinische Narrenfigur mit Bezugspunkten zum Till Eulenspiegel und zu den mittelalterlichen Hofnarren. Das Ende des Karnevals ist dann alle Jahre wieder der Aschermittwoch.
Der organisierte Karneval besteht in Deutschland aus zahllosen kleinen, mittleren und großen Karnevalsvereinen, die mit großer Liebe und Beflissenheit den Karneval in all seinen Nuancen vorbereiten, feiern und pflegen. Hierzu gehört der Sitzungskarneval ebenso wie der Straßenkarneval. Diese beiden besonderen Anlässe lassen sich hervorragend durch begleitende Karnevals-Festzeitschriften vorbereiten oder dokumentieren.
Karnevals-Festzeitschriften oder Festzeitung beim Sitzungskarneval
Eine Karnevals-Festzeitung bietet sich im Sitzungskarneval flankierend zur Veranstaltung an. Für den Herrenabend, die Weibersitzung, die Prinzenproklamation, die Prunksitzung u.a. kann eine Karnevals-Festzeitung als Programmheft fungieren. In dieser Karnevals-Festzeitschrift können z.B. sämtliche Akteure des Abends aufgeführt werden - vom Büttenredner über die Musikkapellen bis zum Sitzungspräsidenten, dem Elferrat und den Tollitäten. Eventuell kann in der Karnevals-Festzeitung auch eine exemplarisch gute Büttenrede der vergangenen Karnevalssession abgedruckt werden oder es können die besten Kostüme der Vorjahresveranstaltung als Fotos wiedergegeben werden.
Viele Festzeitungen enthalten auch Grußworte. Sparsamkeit ist hier meistens das Gebot der Stunde. Auch eine Karnevals-Festzeitschrift sollte nicht zu viele Vor- oder Grußworte enthalten, und das jeweilige sollte nicht zu lang sein. Verpflichtend ist auch bei einer Karnevals-Festzeitung - wie auch bei allen übrigen Presseerzeugnissen - das Impressum, was ansonsten gerne mal vergessen wird. Nach dem deutschen Pressegesetz muss jede Festzeitung bestimmte Angaben hinsichtlich Herausgeber, Redaktion, zur Auflagenhöhe u.Ä. enthalten, dazu müssen Hinweise auf die Bildquellen sowie die Druckerei gemacht werden.
Karnevals-Festzeitungen beim Straßenkarneval
Eine Karnevals-Festzeitschrift bietet sich im Straßenkarneval eher rückblickend auf die Veranstaltung an; wobei sich auch eine Verteilung während des Zuges, auch als "Wurfmaterial" vom Wagen aus, vorstellen lässt. Ein Rückblick in einer Karnevals-Festzeitung über den vorangegangenen Festumzug/Rosenmontagszug oder Veedelszoch bewahrt so auf wundervolle Weise die mit sehr viel Fleiß, Zeit und Liebe gebastelten Wagen, Kostüme oder andere Verkleidungen vor dem Vergessen. Ohnehin sind diese phantasievollen Produkte viel zu schade, um nur eine kurze Session lang zu existieren. Zusätzlich kann eine Karnevals-Festzeitung ausgewählte Büttenreden oder sämtliche Tollitäten in Wort und Bild vorstellen. Auch hier sei es erwähnt: Verpflichtend ist es bei einer Karnevals-Festzeitung das Impressum, das schon mal gerne vergessen wird - wie auch bei allen sonstigen Presseerzeugnissen. Nach dem Pressegesetz muss in Deutschland jede Publikation, also auch jede Festzeitschrift, bestimmte Angaben in puncto Herausgeber, Redaktion, Auflagenhöhe etc. machen, ebenso wie Hinweise auf die Autoren, Bildquellen sowie Druckerei.
Karnevals-Festzeitungen gestalten leichtgemacht
Mittels der kostenlos zur Verfügung gestellten Software schobuk lässt sich ohne Vorkenntnisse, kostengünstig und professionell eine Karnevals-Festzeitung gestalten. Die Software erfordert keine Fachkenntnisse, das Druck-Format ist ein klassisches DIN-A4-Format, Text- und Bildanteil lassen sich nach Ihren Vorstellungen gewichten, die abschließende Verarbeitung und die von uns verwendeten Materialien entsprechen hohen Qualitäts-Standards. Einfacher, zügiger und kostengünstiger kann man kaum eine qualitätvolle Karnevals-Festzeitung konzipieren und realisieren.