Das Landgericht Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 2/23 O 123/11) die fristlose Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages durch das Versicherungsunternehmen für unwirksam erklärt. Damit muss die Versicherung fortgesetzt werden.
Geklagt hatte eine Versicherungsnehmerin, deren Krankenversicherungsvertrag fristlos gekündigt worden war. Der Versicherer hatte behauptet, die Versicherungsnehmerin hätte manipulierte Rezepte eingereicht und so Leistungen erschlichen.
Das Gericht schenkte diesem Einwand aber keine Beachtung. Denn der Gesetzgeber habe durch die Neuregelungen des Versicherungsgesetzes ausdrücklich jede Kündigung ausgeschlossen. Der Versicherer sei vor Betrug hinreichend dadurch geschützt, dass er die eingereichten Belege auf deren Richtigkeit kontrollieren könne.
Die Klägerin wurde durch den auf Medizinrecht und Versicherungsrecht spezialisierten Patientenanwalt Dr. Alexander T. Schäfer (www.atsrecht.de) aus Frankfurt am Main vertreten.