- Anlässlich des internationalen Tags der seelischen Gesundheit erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Es ist zwar zu begrüßen, wenn die Bundesregierung jetzt zur Erforschung der seelischen Gesundheit Mittel einsetzt. Gleichwohl wird es Zeit, dass die bereits vorhandenen Erkenntnisse in politisches Handeln umgesetzt werden. Die steigenden Fehlzeiten von Beschäftigten aufgrund von Stress und psychischen Belastungen verdeutlichen den gestiegenen Bedarf an Prävention und Psychotherapie. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung dem im Versorgungsgesetz nicht stellt. Es kann nicht sein, dass wir weiterhin mit Bedarfszahlen für die Zulassung von Psychotherapeuten rechnen, die völlig veraltet sind. Diese Zahlen müssen neu berechnet und aktualisiert werden. Die Zunahme von psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung muss dabei berücksichtigt werden.
Auch die Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer für die psychische Gesundheit muss im Sinne einer gemeindenahen Versorgung verbessert werden. Längst gibt es in vielen Regionen Deutschlands Behandlungsansätze, in denen versorgungsübergreifend gearbeitet wird. Solche Innovationen werden aber durch das zergliederte Finanzierungssystem stark behindert. Die Entwicklung eines neuen Vergütungssystems für die stationäre Versorgung von psychisch Kranken muss offen für sektorübergreifende Ansätze konzipiert werden, sonst hinkt sie den bereits bestehenden Entwicklungen hinterher und behindert sie.
Die Bundesregierung muss auf die zunehmende psychische Belastung am Arbeitsplatz reagieren. Sie muss im Arbeitsschutz gesetzliche Vorgaben zur psychischen Gesundheit entwickeln. Auch in kleinen und mittleren Betrieben brauchen wir betriebliche Gesundheitsförderung für Körper und Seele, die an den Arbeitsbedingungen ansetzt. Wir fordern die Bundesregierung auf, Gesundheitsförderung in den Betrieben durch ein Präventionsgesetz und eine nationale Strategie zu stärken.
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