Stuttgart / Freiburg. Über 4.000.000 Menschen erkranken in Baden-Württemberg einmal im Jahr an einer psychischen Erkrankung. Das ist mehr als jeder dritte Bürger im Land. Aus diesem Grund begrüßt die Caritas in Baden-Württemberg zum Welttag für seelische Gesundheit am 10. Oktober das Vorhaben der Landesregierung, in dieser Legislaturperiode ein Landespsychiatriegesetz zu schaffen. "Mit dem Gesetz wird endlich gesetzlich geregelt, dass Menschen, die psychisch erkrankt sind, verbindlich alltagsbegleitende Leistungen erhalten", betonen die Caritasdirektoren Johannes Böcker (Stuttgart) und Bernhard Appel (Freiburg). Neben Bayern ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland ohne Landespsychiatriegesetz.
Aus Sicht der Caritas ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Landesregierung durch ein Gesetz die Sozialpsychiatrischen Verbünde in den Landkreisen stärken will. Dadurch werde ermöglicht, dass Erkrankte im Alltag unkompliziert Unterstützung erhalten, betonen die Caritasdirektoren. Gerade bei den weit verbreiteten depressiven oder schizophrenen Erkrankungen sind die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes wichtige Bezugspersonen. Die Erkrankten ziehen sich häufig stark zurück und verlieren den Kontakt zu sich und ihrer Umwelt. Private Netzwerke tragen dann oft nicht mehr.
Gerade hier setzt die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste an: Neben Gesprächen mit den Betroffenen führen die Mitarbeiter Gespräche mit den Angehörigen und den Bezugspersonen. Sie unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten sowie bei Fragen zum Wohnen und Arbeiten. Sie vermitteln zu Ambulanten Diensten und medizinischer Versorgung und tragen so dazu bei, dass die Klienten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und dort vernetzt werden. Letztendlich ist das Ziel, dass die Erkrankten diese Hilfen selbständig in Anspruch nehmen können.
Da die Anzahl der Klienten seit Jahren zunimmt, ist es für die Sozialpsychiatrischen Dienste immer schwieriger geworden, die Klienten zu betreuen. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Fallzahl in den Sozialpsychiatrischen Diensten pro Mitarbeiter um über 20 Prozent erhöht. Das Landespsychiatriegesetz stellt sicher, dass jeder Erkrankte grundsätzlich versorgt wird, so die Caritas. Psychische Erkrankung ist der häufigste Grund für Krankmeldung und Frühverrentung.
Die 67 Sozialpsychiatrischen Dienste in Baden-Württemberg sind bei der Freie Wohlfahrts-pflege angesiedelt. 23.000 Menschen werden derzeit beraten und begleitet.