Mehrkosten für eine gesunde Ernährung können
Diabetes-Patienten nicht von der Steuer absetzen - und zwar selbst
dann nicht, wenn sie dadurch so gute Zuckerwerte haben, dass sie
keine Medikamente brauchen. Das erklärt der Hamburger Fachanwalt für
Steuerrecht Ronald Richter im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Laut Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz könnten Aufwendungen durch
eine Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung
berücksichtigt werden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen
Paragrafen habe der Bundesfinanzhof zurückgewiesen.
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Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 10/2011 liegt in den
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Ruth Pirhalla
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