Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist mit Inkrafttreten der "Initiative Inklusion" für die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt getan. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Maria Michalk:
"Die "Initiative Inklusion" verfolgt das Ziel, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Oktober hat der Bund die ersten Mittel dafür an die Länder überwiesen. Ihnen obliegt die konkrete Umsetzung vor Ort.
Die Inklusionsinitiative macht die Teilhabe am Arbeitsleben von schwerbehinderten Menschen in Deutschland zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Sie stützt sich auf vier wesentliche Säulen der zusätzlichen Förderung:
1.Berufsorientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in den Vorabgangsklassen;
2.Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt;
3.Neueinstellung schwerbehinderter arbeitsuchender Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben;
4.Aufbau von Inklusions-Kompetenzen in Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und den Landwirtschaftskammern.
Die Initiative wird mit insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds gefördert und ist ein wichtiges Instrument zur Verstärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir begrüßen ausdrücklich diese Maßnahme und rufen dazu auf, diese positive Entwicklung in einem gesellschaftlichen Dialog weiter zu transportieren."
Hintergrund:
Die "Initiative Inklusion" wird von den zuständigen Ministerien der Länder im Zeitraum 2011 bis 2018 umgesetzt. Dabei findet eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Die Richtlinie vom 9. September 2011 ist am 30. September 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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