- Gerichtsurteil: Bei Diebstählen vom Laufband hat Personal keine besondere Aufsichtspflicht
- ARCD rät: Persönliche Gegenstände möglichst nicht aus den Augen lassen!
Der ARCD rät Flugpassagieren in Konsequenz aus diesem Urteil, ihre persönlichen Gegenstände vor und nach der Durchleuchtung noch genauer auf dem Weg über das Laufband zu beobachten. Ablenkung drohe besonders bei Körpervisitationen, beim Gang durch die elektronische Schleuse und bei Schuhkontrollen. Unmittelbar am Ende des Laufbandes sollten die Gegenstände auf ihre Vollzähligkeit geprüft werden. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn mehrere Passagiere an der Ausgabestelle drängeln.
Über den ARCD
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und
Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr ? mit eigener, permanent
besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit
den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung
durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische
Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert
sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese
informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die
Titelthemen des Magazins.
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