Ein rotes Kassenrezept muss innerhalb von vier
Wochen eingelöst werden, sonst verliert es seine Gültigkeit.
Privatrezepte sind dagegen noch drei Monate nach Ausstellung gültig,
erklärt der Apotheker Dr. Martin Allwang im Apothekenmagazin
"Diabetes Ratgeber". Die kürzeste "Haltbarkeit" haben
Betäubungsmittelverordnungen. Das sind zum Beispiel Rezepte, mit
denen der Arzt ein starkes Schmerzmittel verordnet. Diese müssen
innerhalb einer Woche eingelöst werden. Ein grünes Rezept stellt
lediglich eine Therapieempfehlung dar und verliert seine Gültigkeit
nicht.
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Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 10/2011 liegt in den
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Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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