Das Wirtschaftsministerium sowie die regionalen Wirtschaftsförderungen haben mitgeteilt, dass bis Ende des Jahres 2013 weitere Mittel für die Programme: Potenzialberatung, Verbundprojekte sowie den Bildungsscheck, als sogenannte ESF-Projekte (gefördert durch den Europäischen Sozial Fond), zur Verfügung gestellt werden. Die Beurteilung der Förderungswürdigkeit diverser Projekte wird jedoch enger gefasst und wird sich stark an der Arbeitsplatzsicherung orientieren.
Durch die EU- Osterweiterung wird den etablierten Ländern ab 2008 ein deutlich geringeres Budget zur Verfügung stehen. Genauere Informationen über die Bedingungen und Höhe der Beratungszuschüsse müssen im Einzelfall nachgefragt werden, das Gesamtbudget wurde jedoch um 40 % verringert.
Eines der wichtigsten Programme ist die Potenzialberatung. Sie dient der Sicherung langjährig bestehender Praxen durch Anpassung an neue Herausforderungen an einen sich ändernden Markt und damit auch der Arbeitsplatzsicherung
1. Gefördert werden nach wie vor KMU`s (Klein- und mittelständische Unternehmen) mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter.
2. Das Unternehmen bzw. die Praxis muss mindestens fünf Jahre am Markt bestehen.
3. Der Beratungszuschuss beträgt 50 %, höchstens jedoch € 500,- pro Beratungstag
4. Vor der Bewilligung muss eine aussagefähige Kurzanalyse sowie ein Handlungsplan zur Beurteilung der Chancen und Risiken vorliegen.
Neu aufgelegt wurde das Gründungscoaching für junge Unternehmen.
Als Gründer und Unternehmer in den ersten 5 Geschäftsjahren können Sie am Gründungscoaching der KfW-Mittelstandsbank teilnehmen. Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
• 75 % in den neuen Bundesländern (außer " Phasing Out "-Regionen)
• 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer " Phasing Out "-Region Lüneburg)
• 75 % in den " Phasing out "-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Regierungsbezirk Lüneburg
Beispiel
Ein Unternehmen in Dresden nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 4.000 Euro (5 Tage zu je 800 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 4.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro (75 % von 4.000 Euro).
Voraussetzung für die Förderung von Gründungscoaching ist unter anderem, dass Sie Ihr Unternehmen im Rahmen der KfW-Sprechtage vor einem Experten präsentieren. Gibt dieser grünes Licht für das Gründungscoaching, wählen Sie sich aus einer Liste erfahrener Berater Ihren persönlichen Coach aus und steigen mit ihm in die Existenzaufbau-Beratung ein.
Für die erfolgreiche Vorbereitung des Expertengespräch und für weitere Informationen stehen die kompetenten Mitarbeiter der PEB-Praxisberatung zur Verfügung.