fit und munter - Kostenübernahme bei Lipödem-Behandlungen: Was man wissen sollte

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Kostenübernahme bei Lipödem-Behandlungen: Was man wissen sollte


Die Park-Klinik Blankenese und Ihr Chefarzt Dr. Michael Schikorski beschäftigen sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit dem Lipödem. Gemeinsam mit Gefäßchirurgen und Fachanwälten für Medizinrecht wurde versucht, die betroffenen Patientinnen mit besserer Information auf ihrem schweren Weg zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu begleiten.

Leider blieben alle Bemühungen unerfreulich im Dschungel des deutschen Medizinrechts stecken. Wir möchten hier einmal die Ursachen näher erläutern:

Das Lipödem ist eine hormonabhängige, anerkannte Frauenkrankheit mit Vermehrung normaler, kleiner Fettzellen an Beinen und Armen, die mit Fettsucht (Adipositas) überhaupt nichts zu tun hat und daher auch durch Diäten nicht beeinflußt werden kann. Als Therapie erkennen die Krankenkassen und Gerichte bislang lediglich die "komplexe physikalische Entstauungstherapie" nach Földi an. Kosten werden dafür aber nur zum Teil übernommen. Eine wirtschaftliche und ausreichende Behandlung, wie sie der Gesetzgeber vorsieht, ist damit allerdings nicht verbunden. Vielmehr zahlen die Kassen nur intervallartige Behandlungen, 2 Lymphdrainagen pro Woche für 6 Wochen. Es schließt sich ein behandlungsfreies, jedenfalls nicht kostengedecktes Intervall von 3 Monaten an. Danach kann im gleichen Rhythmus weiter behandelt werden. Zwangsweise entstehen also Verschlimmerungsphasen durch Unterbrechung der Behandlung. Patientinnen, die dies nicht hinnehmen wollen, können mit geringer Erfolgsaussicht vor den Sozialgerichten klagen, wobei der Beistand eines Fachanwaltes für Medizinrecht und eine Rechtsschutzversicherung vorteilhaft sind, wenn man dies bis zum Ende durchklagen will. Wer die medizinisch unsinnigen und nur der Kostenersparnis dienenden behandlungsfreien, Phasen nicht akzeptieren will oder kann, der sollte in der Zwischenzeit die Behandlungen auf eigene Kosten während des sich über Jahre hinziehenden Prozeßweges fortführen. Allerdings kann auch diese kostspielige Behandlung keinesfalls die Krankheit beseitigen sondern nur temporär lindern.

Wer eine Heilung oder ein derselben nahe kommendes Ergebnis beansprucht, der kommt um die radikale, lymphologisch orientierte Absaugung der wasserspeichernden Fettpolster nicht herum. Die Kosten der unergiebigen herkömmlichen Behandlungen gleichen sich mit den Operationskosten nach etwa 4-5 Jahren an. Letztere allerdings erfordern in aller Regel nach den Erfahrungen der meisten Lipödemoperateure keine weiteren Behandlungen durch Lymphdrainagen und Kompressionshosen mehr. Leider sehen Gerichte und Kassen die Operation als neue, nicht etablierte Methode an. Es werden auch keine Anstrengungen in dieser Richtung unternommen, weil der aktuelle Kostenaufwand der herkömmlichen Behandlung weitaus niedriger liegt, als die OP-Kosten, während die Lebensbehandlungskosten für die in Budgets denkenden und derzeit finanzknappen Kassen überhaupt keine Rolle spielen. Die Kostenerstattung hat das Bundessozialgericht (AZ: B 1 KR 11/08 R) ausdrücklich abgelehnt, so daß als Anerkennungsgründe nur das Systemversagen neben der eben niemals lebensbedrohlichen Verlaufsform und der nicht gegebenen Seltenheit der Erkrankung infrage kommt.

Dies könnte sich nur ändern, wenn der gemeinsame Bundesausschuß (GBA) der Krankenkassen diese Heilungsmethode empfehlen würden, was aber aus den obigen Kostengründen niemals geschehen wird. Weiterhin verlangen andere Gerichte den Nachweis der überlegenen Methodik durch internationale - nicht finanzierbare - Studien. So dreht sich das Karussell unseres Rechtssystems zum Nachteil der betroffenen Patientinnen munter weiter. Es kann diesen einfach die nihilistisch anmutende Entstauungsbehandlung im Vergleich zur operativen Therapie nicht mehr mit ehrlicher Überzeugung empfohlen werden.

Eine dringende Warnung muß aber den Patientinnen mit auf den Weg gegeben werden, die sich aufgeben und Essen als letzte Lebensfreude empfinden. Fettsucht fördert eindeutig die Verschlimmerungstendenz des Lipödems und kann die Patientinnen in eine Situation bringen, in der eine erfolgreiche und ästhetisch befriedigende Operation nicht mehr möglich ist.

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