Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich
im Jahr 2010 auf 79,7 Milliarden Euro. Umgerechnet auf rund 18
Millionen Patientinnen und Patienten, die 2010 vollstationär im
Krankenhaus behandelt wurden, betrugen die stationären
Krankenhauskosten je Fall im Jahr 2010 im Bundesdurchschnitt 3 854
Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 2,2 % mehr als im Jahr
zuvor (3 772 Euro).
Die Krankenhauskosten setzten sich im Wesentlichen aus den
Personalkosten von 47,4 Milliarden Euro (+ 3,4 % gegenüber 2009), den
Sachkosten von 30,2 Milliarden Euro (+ 3,3 %) sowie den Aufwendungen
für den Ausbildungsfonds von 1,0 Milliarden Euro (+ 1,7 %) zusammen.
Weitere 1,1 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und
ähnliche Aufwendungen und Kosten der Ausbildungsstätten.
In diesen Gesamtkosten waren Ausgaben für nichtstationäre
Leistungen mit einem Volumen von 10,3 Milliarden Euro enthalten.
Nichtstationäre Leistungen beinhalteten unter anderem Kosten für die
Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre. Die Kosten
der rein stationären Krankenhausversorgung lagen bei rund 69,5
Milliarden Euro.
Die durchschnittlichen Kosten je Fall variierten in den einzelnen
Bundesländern stark. Am niedrigsten waren sie in
Mecklenburg-Vorpommern mit 3 516 Euro je Fall, am höchsten in Bremen
mit 4 311 Euro. Die Unterschiede in den Durchschnittskosten je
Behandlungsfall nach Ländern werden vom Versorgungsangebot sowie von
der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.
Ausführliche Daten, differenziert nach Krankenhaustypen sowie nach
Ländern, enthält die Anfang Dezember erscheinende Fachserie 12, Reihe
6.3 "Kostennachweis der Krankenhäuser", die im Publikationsangebot
zum Thema "Gesundheit" erhältlich ist.
Weitere Auskünfte gibt:
Ute Bölt, Telefon: (0611) 75-8107, www.destatis.de/kontakt
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