Der Bundesverband Patientenindividueller
Arzneimittelverblisterer (BPAV) unterstützt die Warnung des Bundes
der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa) vor mehr Bürokratie in
der Pflege. Mühsam gewonnene Zeit für die Pflege z.B. durch
Verblisterung würde so nicht den Patienten zugutekommen.
Anlass für die Forderung des bpa ist das Hessische Gesetz für
Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG). Mit diesem möchte Hessen als
eines der letzten Bundesländer das bis jetzt geltende
bundeseinheitliche Heimgesetz ablösen und auf diesem Wege den
Verbraucherschutz stärken und den Bürokratieabbau vorantreiben. Von
Bürokratieabbau kann jedoch kaum die Rede sein. So sieht das Gesetz
vor, dass die Heimaufsichten bei ambulanten Pflegediensten in Zukunft
Patientenverträge, die Pflegekonzeption und die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit prüfen. Damit sollen sie Bereiche prüfen, die
bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom Medizinischen Dienst
der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom Hauptzollamt und weiteren
Prüfbehörden überwacht werden. Solche Mehrfachprüfungen führen nicht
zu einer besseren Pflegequalität, sondern dazu, dass die Pflegekräfte
noch weniger Zeit für die Pflege am Patienten haben, weil
bürokratische Prozesse sie in Anspruch nehmen. Auch die stationären
Pflegeeinrichtungen würden bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren
Pflegekapazitäten weiter eingeschränkt. So sollen neben den
Pflegenoten, nach denen bundesweit die Dienste bewertet werden, auch
Berichte der Heimaufsichten ausgewertet und veröffentlicht werden.
"Eine Prüfung des Gesetzentwurfs erscheint daher auch uns
notwendig, um den gesteckten Zielen gerecht zu werden", so der
BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. "Der BPAV hat Anfang dieses
Jahres in einer Studie nachgewiesen, dass Pflegekräfte im Schnitt
eine Viertel Stunde pro Woche und Patient nur mit dem Stellen von
Medikamenten beschäftigt sind. Diese Aufgabe können und sollten wir
ihnen abnehmen. Es kann aber auf der anderen Seite nicht sein, dass
solche positiven Effekte mit Blick auf die Pflegezeit für die
Patienten sofort von anderer Seite wieder zunichte gemacht werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Welle von demographisch erhöhter
Pflegebedürftigkeit, die auf die Pflegeträger zurollt, ist das
unverantwortlich", betont Holdermann. Von allen Seiten hagele es
dieser Tage Kritik an den Plänen zur Pflegereform, weil das Geld
fehle: Verblisterung könne effektiv einen Milliardenbetrag einsparen
- allein in der stationären Pflege. Die indirekten Kosten, die z.B.
eine falsche Medikation verursacht (Krankenhausaufenthalte,
Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfälle etc.) werden zudem in Deutschland pro
Jahr auf 7-10 Mrd. EUR geschätzt.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören
Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG)
patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also
eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun
Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als
Mitglieder.
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg,
BPAV Geschäftsstelle,
Tel. 030 - 847 122 68-15,
Email: presse@blisterverband.de