fit und munter - Gericht erkennt Biomineralwasser an

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Gericht erkennt Biomineralwasser an

*** Susanne Horn:"Ein Gewinn für die Verbraucher"*** BioKristall darf am Markt bleiben*** Susanne Horn:"Jetzt kämpfen wir für ein staatliches Biosiegel"
Nürnberg, 15. November 2011 - Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hat heute in zweiter Instanz eine Klage gegen das Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Der 3. Zivilsenat des Gerichts teilte die Ansicht der Neumarkter Lammsbräu, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Zugleich gab das Gericht vor, das bislang verwendete Biomineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Das Urteil schafft in Deutschland den juristischen Durchbruch, Mineralwässer, die die besonderen und präzise definierten Qualitätskriterien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. erfüllen, als Biomineralwasser auf den Markt zu bringen. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihr Biomineralwasser, das sie als "BioKristall" vertreibt, weiter verkaufen.

Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu:
*** Zum Urteil: "Wir begrüßen das Urteil sehr, denn es ist in erster Linie ein Gewinn für den Verbraucher. Es zeigt aber auch, dass wir richtig gearbeitet haben. Dieses Urteil schafft für uns Klarheit und für den Verbraucher Transparenz zur Beurteilung von Mineralwasser-Qualität."
*** Zum Thema, was das für die Verbraucher bedeutet: "Unsere Experten schätzen, dass rund 30 Prozent der Mineralwasserbrunnen in Deutschland Bio-Qualität haben. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, dass viele Mineralwasser-Hersteller auf dieses Urteil gewartet haben, weil sie sich nun den Biomineralwasserstandards der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. anschließen können."

Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die ein Verbot der Auszeichnung "Biomineralwasser" durchsetzen wollte. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar dieses Jahres in erster Instanz der Klage stattgegeben. Das jetzige OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen.


Zu Vorgeschichte und Hintergrund:
Zum Hintergrund dieser Auseinandersetzung: Zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
*** Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen zum Teil große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen. Diese Stoffe müssen auch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.
*** Immer mehr Endkonsumenten wünschen für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren; beim Mineralwasser zählt dazu beispielsweise auch der Transportweg, der bei der Überwindung sehr großer Distanzen zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz führen kann.

Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben haben, setzt sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bioqualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Biomineralwasser muss für die ganze Familie sicher sein. Es muss strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich in unbegrenzter Menge getrunken werden kann; dabei stehen drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund:
*** Zusammensetzung des Wassers (Produktsicherheit, Schadstoffminimierung)
*** Ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle und ihrer Umgebung.
*** Ein ressourcenschonender Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Vermeidung langer Transportwege, etc.

Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. hat schon 2009 in diesen drei Bereichen insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Biomineralwasser erfüllen muss. Die Kriterien sind strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Kriterien durch unabhängige Institute bildet dabei die Grundlage für das Siegel "Biomineralwasser".

Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Biosiegel sind einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen wird sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen.
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