"Es ist richtig und wichtig, die Leistungen für
Demenzkranke zu verbessern. Ebenso notwendig ist es aus der
fachlichen Sicht des Medizinischen Dienstes, dass die Bundesregierung
an ihrem Ziel festhält, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
einzuführen", sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen
Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) anlässlich der Verabschiedung
der Eckpunkte zu einer Pflegereform durch das Bundeskabinett am
heutigen Mittwoch (16.11.2011).
Damit die angekündigte Neudefinition des
Pflegebedürftigkeitsbegriffes kurzfristig in Angriff genommen werden
kann, müssten die offenen politischen Fragen geklärt werden, so Pick
weiter. Hierzu gehörten unter anderem die leistungsrechtlichen
Konsequenzen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die
Festlegung des Finanzvolumens, das für seine Umsetzung zur Verfügung
steht. "Erst mit der Neudefinition von Pflegebedürftigkeit und der
Abkehr von der bisherigen verrichtungsbezogenen Einstufung wird es
die notwendigen Impulse für eine nachhaltig verbesserte Versorgung
der Pflegebedürftigen geben. Das bedeutet: mehr Gerechtigkeit
zwischen Menschen mit kognitiven und Menschen mit somatischen
Beeinträchtigungen. An die Stelle des Minutenzählens und der
Minutenpflege kann ein ganzheitliches Verständnis des Pflegebedarfs
treten. Mit dieser Sichtweise wird die Voraussetzung geschaffen, um
die Potenziale zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit durch
präventive und rehabilitative Maßnahmen besser zu nutzen", so Pick.
Hintergrund:
Der "Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs"
unter Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde hatte Anfang 2009 seinen
Abschlussbericht zur Schaffung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsverfahrens
veröffentlicht. Demnach soll in Zukunft nicht mehr der Zeitaufwand
für personelle Hilfen, sondern der Grad der Selbstständigkeit einer
Person bei Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Lebensbereichen -
wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit
krankheits- und therapiebedingten Anforderungen - erfasst und in fünf
Stufen abgebildet werden.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen
medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz
zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der
Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und
organisatorischen Fragen.
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MDS
Christiane Grote
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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