fit und munter - Adventskränze im Büro: Nur mit Rauchmelder und Feuerlöscher / TÜV Rheinland: Gew

fit und munter

Adventskränze im Büro: Nur mit Rauchmelder und Feuerlöscher / TÜV Rheinland: Gew


Adventszeit ist Brandzeit - an den Tagen vor
Weihnachten bricht deutlich häufiger ein Feuer aus als sonst. Und die
Gefahr lauert keinesfalls nur zuhause, sondern auch in Unternehmen,
die ihren Mitarbeitern eine vorweihnachtliche Dekoration am
Arbeitsplatz gestatten. "Wer Adventskränze im Büro erlaubt, muss
unbedingt Maßnahmen zum präventiven Brandschutz ergreifen. Das kann
Leben retten. Wer daran spart, spart am falschen Ende", so Uwe
Wendler, Fachmann für Brandschutz bei TÜV Rheinland.

Beim Kauf von Rauchmeldern und Feuerlöschern sollten Firmen auf
Geräte mit Prüfsiegel wie zum Beispiel dem GS-Zeichen für geprüfte
Sicherheit achten, das unter anderem von TÜV Rheinland verliehen
wird. Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzugsanlagen und andere je nach
Gebäudeart und Gebäudegröße gesetzlich vorgeschriebene bauliche
Maßnahmen erhöhen den Brandschutz zusätzlich. Vorsichtsmaßnahmen
allein reichen allerdings nicht aus, um die Brandgefahr zu
reduzieren. Die Mitarbeiter tragen ebenfalls große Verantwortung.
Nach dem Gesetz ist Weihnachtsschmuck am Arbeitsplatz grundsätzlich
erlaubt. Arbeitnehmer müssen allerdings die Brandschutzordnung
beachten. Ein Gespräch mit dem Brandschutzbeauftragten des
Unternehmens empfiehlt auch Jörg Braun, Wachabteilungsleiter bei der
Berufsfeuerwehr und Dozent an der TÜV Rheinland Akademie. Sein Tipp:
Beim Weihnachtsschmuck auf elektrische Kerzen mit Prüfsiegel
zurückgreifen. Wer nicht auf echte Kerzen verzichtet, sollte
unbedingt eine nicht brennbare Unterlage benutzen, zum Beispiel einen
Porzellanteller. Brennende Kerzen dennoch niemals unbeaufsichtigt
lassen.

Entfacht sich trotz aller Vorsicht ein Brand, helfen die folgenden
Schritte, die Gefahr zu minimieren:

- Beurteilen, ob das Feuer selbstständig gelöscht werden kann.
- Ist das nicht möglich, den Raum verlassen und die Türe
schließen, damit das lebensbedrohliche Rauchgas sich nicht
ausbreiten kann.
- Die Feuerwehr benachrichtigen.
- Alle Mitarbeiter alarmieren und evakuieren.

Niemals unnötige Risiken eingehen. "Helden landen oft mit
Rauchvergiftungen im Krankenhaus", mahnt Jörg Braun. Denn: Das
Einatmen der Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid ist deutlich
gefährlicher als Hautverbrennungen. Rund 95 Prozent aller Opfer
sterben an Rauchgasvergiftungen.

Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail
über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Jörg Meyer zu Altenschildesche,
Presse,
Tel.: 0221/806-2255
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