Seit Jahren ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Krankenkassen konstant rückläufig. Von über 1200 Krankenkassen aus dem Jahr 1991 sind nur noch etwas mehr als 150 übrig – Tendenz weiter sinkend. Dabei waren in den letzten Jahren Krankenkassenfusionen alles andere als selten. Entweder kleinere Krankenkassen wurden übernommen, um sie vor der Insolvenz zu bewahren oder erfolgversprechende Bündnisse wurden geschlossen, von denen sich beide Seiten Vorteile erhoffen.
Alle bisherigen Fusionen der Krankenkassen seit 2003 finden Sie auf www.krankenkasseninfo.de
Auch für das Jahr 2012 sind bereits mehrere Fusionen angekündigt:
Datum Rechtsnachfolger Fusionierte Krankenkassen
01.01.2012 DAK Gesundheit: DAK, BKK Gesundheit, BKK Axel-Springer
01.01.2012 BKK VBU: BKK VBU, BKK futur
01.01.2012 AUDI BKK: AUDI BKK, BKK MAN und MTU
01.01.2012 BKK A.T.U: BKK A.T.U, BKK Schott-Rohrglas
01.01.2012 BKK ALP plus: BKK ALP plus, BKK Pfeifer &Langen
Am meisten diskutiert wurde in diesem Zusammenhang wohl die Fusion von DAK und BKK Gesundheit ab dem Januar 2012, in dessen Zusammenschluss zur DAK Gesundheit zudem noch eine weitere Krankenkasse aufgeht: die BKK Axel Springer. Mit fast sieben Millionen Mitgliedern entsteht so die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands, die zeitgleich mit den Fusionsplänen mitteilte, dass sie ab April 2012 keinen Zusatzbeitrag mehr erheben wird. Ein Versprechen an die Versicherten, bei dem noch abzuwarten bleibt, ob es eingehalten werden kann.
Auch bei den anderen Fusionen konnte im Hinblick auf den Zusatzbeitrag bereits eine positive Prognose gegeben werden. Für die Versicherten lässt sich dementsprechend bislang kein Nachteil aus den Zusammenschlüssen erkennen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Fusion Sonderleistungen wegfallen können. Darüber werden die Versicherten von ihrer Krankenkasse rechtzeitig informiert. Wer besonderen Wert auf seine Extras legt, die nach der Fusion nicht mehr oder nur eingeschränkt vorhanden sind, hat nur eine Wahl: Er muss sich eine andere Krankenkassen suchen, die die bevorzugten Punkte wieder erfüllt. Versicherte sollten dabei jedoch ihre Entscheidung genau überdenken und sich über die neue Krankenkasse, sowie über etwaige Alternativmöglichkeiten genau erkundigen.
Allein aufgrund der Fusion besteht kein Sonderkündigungsrecht – nur wenn die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht. In der Regel ist ein Krankenkassenwechsel immer dann möglich, wenn man in seiner Krankenkasse mindestens 18 Monate lang versichert war. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, gerechnet von dem Monat, in dem die Kündigung eingereicht wurde. Auch wenn ein Wechseln im Normalfall nicht sofort möglich ist, kann er sich nicht nur im Hinblick auf das Leistungsangebot lohnen – man spart oft bares Geld.