fit und munter - Schweiz / Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt / ADAC: Vignette bereits v

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Schweiz / Strafe für Vignettenpreller wird verdoppelt / ADAC: Vignette bereits v


Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keine
gültige Vignette auf den Schweizer Autobahnen vorweisen können,
müssen laut ADAC ab dem 1. Dezember 2011 ein deutlich höheres Bußgeld
zahlen. Die Strafe verdoppelt sich von bisher 100 auf 200 Schweizer
Franken (rund 163 Euro). Neu ist dabei, dass die Kontrollen an der
Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten
Organisationen übertragen werden können. Der ADAC empfiehlt
Reisenden, die Vignette bereits vor der Abreise zu erwerben.

Der Mautaufkleber muss bei Pkws gut sichtbar auf der
Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern bzw. Anhängern
auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die
mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach
dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.

Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein
Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des
Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig. ADAC Mitglieder
bekommen die Jahresvignette für 33 Euro in allen Geschäftsstellen des
Clubs und im Internet unter http://www.adac-shop.de/Vignetten.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Regina Ammel
Tel.: +49 (0) 89/7676 3475
E-Mail: Regina.Ammel@adac.de
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