Die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland ist
nicht optimal. Mehr noch: Die von der Mutter meist unbemerkt
verlaufenden Infektionen wie Toxoplasmose, Zytomegalie oder
Streptokokken gefährden jährlich die Gesundheit und das Leben
mehrerer tausend ungeborener Kinder. Zudem erkranken immer mehr
Schwangere an Gestationsdiabetes, ebenfalls eine große Gefahr für das
Ungeborene. Ein Routinetest auf diese Infektionen und Erkrankungen
wird derzeit in der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge nicht
durchgeführt.
Die Zahl der Kinder, die durch eine unerkannte Infektion der
Mutter geschädigt werden, ließe sich nach Meinung von Ärzten und
Wissenschaftlern deutlich verringern. Voraussetzungen seien
umfassende Screening-Untersuchungen aller Schwangeren, betonte der
Infektionsepidemiologe und Frauenarzt Professor Dr. Eiko Petersen
heute (29.) in Berlin. Auch der stellvertretende Vorsitzende des
Berufsverbands der Frauenärzte, Dr. Klaus König, setzte sich für eine
Ergänzung der Mutterschaftsrichtlinien ein.
Auf zahlreiche Untersuchungen, die im Ausland längst obligatorisch
zur Schwangerschaftsvorsorge gehörten, hätten Schwangere hierzulande
keinen Anspruch, beklagte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der
Diagnostica-Industrie (VDGH), Matthias Borst, auf dem
"VDGH-Expertentalk". Er warnte davor, dass Deutschland in Sachen
Schwangerschaftsvorsorge im internationalen Vergleich weiter
zurückfallen könne.
Borst forderte daher die regelmäßige Überprüfung der
Mutterschaftsrichtlinien und ihre Anpassung an den Stand der
medizinischen Erkenntnisse. Der dafür zuständige Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) solle sich den Empfehlungen ärztlicher
Fachverbände oder des Robert-Koch-Institutes nicht verschließen, die
sich beispielsweise für ein obligatorisches Toxoplasmose-Screening
einsetzen. Allein durch diese Erkrankung würden jährlich rund 1000
Neugeborene geschädigt. In Frankreich und Österreich sei diese
Untersuchung seit Jahren obligatorisch, was zu einer deutlichen
Verringerung der Erkrankungen beim Kind geführt habe.
Enttäuscht zeigte sich Borst vom GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Es
erlaube den einzelnen Krankenkassen nicht einmal, ihren Versicherten
zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen als Satzungsleistungen anzubieten.
Damit würden den Schwangeren die Kosten für zusätzliche Sicherheit
aufgebürdet, von denen die Krankenkassen letztlich durch vermiedene
Behandlungs- und Betreuungskosten profitierten. Studien zeigten, dass
den Screeningkosten für Toxoplasmose 2,3fach höhere Einsparungen
gegenüber stünden.
Um hier zu sicheren Berechnungsgrundlagen zu kommen, setzt sich
der VDGH für den Ausbau der Präventionsforschung ein und plädiert für
eine praxistaugliche Ausgestaltung der so genannten
Erprobungsregelung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, durch die
neue Vorsorgetests probeweise für eine befristete Zeitspanne
eingeführt werden können.
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von 92 Unternehmen mit einem
Gesamtumsatz von rund 3,7 Milliarden Euro. Sie stellen
Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher
Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,2 Milliarden Euro erzielt
wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und
Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften,
mit denen ein Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.
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