BERLIN. Zu den Konsequenzen aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes zum gesundheitlichen Verbraucherschutz erklären der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik SCHWEICKERT und die ernährungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:
Bei den herrschenden Kontrollsystemen bei Lebens- und Futtermitteln sowie beim Krisenmanagement existieren unnötige Schwachstellen. Da der Bund die Gesamtverantwortung für die gesundheitliche Sicherheit in diesem Bereich trägt, muss er zügig Schritte unternehmen, um die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes effizienter zu gestalten.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen unterstützen. Für uns Liberale steht dabei die Festlegung auf bundeseinheitliche, verbindliche Kontrollstandards in der Lebens- und Futtermittelkontrolle im Mittelpunkt. Nur vergleichbare Standards gewährleisten ein vergleichbares Verbraucherschutzniveau in ganz Deutschland.
Aber nicht nur der Bund, sondern auch die Länder sind gefordert, um die bestehenden Schwachstellen abzustellen. Sie müssen die Lebensmittelkontrolle so organisieren, dass Schmuddelbetriebe umgehend entlarvt und geschlossen werden. Die Länderminister sind aufgefordert, die Effizienz und Frequenz der Risikokontrolle zu stärken. Zur besseren Vergleichbarkeit ist die Einführung länderübergreifender Leistungsvergleiche nötig. Was mit PISA im Bildungssystem schon etabliert ist, sollte auch bei der Lebensmittelhygiene selbstverständlich werden.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatten um eine Hygiene-Kennzeichnung in der Gastronomie sollte man die Kontrollbehörden angesichts der offengelegten systemischen Schwachstellen nicht zusätzlich mit einem Kennzeichnungssystem überfrachten. Viel wichtiger wäre es, einen verbindlichen Sachkundenachweis im Bereich der Gastronomie einzuführen und die Eigenkontrollsysteme der Unternehmen zu stärken.
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