Braune Hänge, stillstehende Lifte, verschobene
Saisonstarts in den Skigebieten: Das erwartet Skifahrer momentan in
den Alpenländern. Die weiße Pracht lässt in den meisten Regionen noch
auf sich warten. Schneemangel ist aus rechtlicher Sicht laut ADAC
aber kein Grund für eine kostenlose Stornierung des Skiurlaubs und
gilt auch nicht als so genannte höhere Gewalt.
Das gilt grundsätzlich für alle Winterurlauber. Egal, ob man die
Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat.
Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich
nicht für schlechte Witterungsverhältnisse. Anders ist die
Rechtslage, wenn Skifahrer über einen Reiseveranstalter gebucht
haben, der im Katalog oder den Reiseunterlagen mit Schneegarantie
wirbt. Diese Zusage muss eingehalten werden. Wintersportler können
aber nicht den Lift vor der Hoteltür erwarten, eine Fahrt mit dem
Auto oder Skibus kann zugemutet werden. Einige Veranstalter bieten
bei Schneemangel aber Umbuchungsmöglichkeiten an.
Gegen unliebsame Wetterverhältnisse können sich Skifahrer generell
aber nicht versichern. Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert
lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei
Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Redaktion Reise & Freizeit
Andrea Piechotta
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