In § 20 SGB V sind Leistungen für Präventionen verankert. Krankenkassen sind somit gegenüber ihren Mitgliedern gesetzlich zur Förderung der Prävention verpflichtet. Krankenkassen finanzieren somit unter bestimmten Bedingungen private Gesundheitsprogramme ihrer Mitglieder. Ob eine Zusammenarbeit zwischen Urlaubshotels und gesetzlichen Krankenkassen möglich ist und welche Voraussetzungen dafür geleistet werden müssen, prüfte kürzlich eine Studentin im Fach Gesundheitsmanagement der Hochschule Bremen. Um in einem Hotel Gesundheitskurse einzurichten, die den Kriterien deutscher Krankenkassen entsprechen, hat die Studentin Gundis Apel das Sport- und Vitalhotel Ellmau in Saalbach-Hinterglemm (Salzburger Land/ Österreich) genauer unter die Lupe genommen. Der Dachverband der Gesetzlichen Krankenkassen beschreibt in seinem Katalog im Detail, wie und unter welchen Bedingungen Kurse zum Stressabbau, zur Bewegungsförderung, Ernährungsverbesserung und Suchtprävention abgerechnet werden können. Diese Bedingungen hat sie mit den realen Gegebenheiten verknüpft und zu einem Konzept zusammengetragen. Das Konzept zur Integration eines krankenkassengeförderten Präventionsprogrammes zeigt Hotelbetrieben auf, welche Voraussetzungen zu errichten sind, um gesundheitsförderliche Kurse auf Dauer zu etablieren und abrechnungstauglich zu gestalten. Auf www.alpenjoy.de gibt es die Rubrik „Gesundheitsurlaub“, in der Hotels mit Gesundheitskursen präsentiert werden.