Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt sich enttäuscht über den Umgang der Landesregierung mit den ehemals Beschäftigten der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. "Die schwarz-gelbe Koalition zeigte sich gegenüber allen eingebrachten Vorschlägen und Änderungsanträgen beratungsresistent. Was jetzt vorliegt, ist eine juristische Minimallösung, die den Betroffenen nicht gerecht wird", kritisiert die Abgeordnete der GRÜNEN aus Marburg, Angela Dorn. "Das Thema ist mit Beschluss des Gesetzes heute nicht erledigt. Wenigstens bei der Umsetzung des Gesetzes müssen endlich die Bedürfnisse der Beschäftigten im Vordergrund stehen."
Ein Gesetz war wegen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden: Die Überleitung des Personals an den privaten Rhön-Konzern ohne Widerspruchsmöglichkeit sei verfassungswidrig. "Die Fragen und Nöte der verunsicherten Beschäftigten und Anregungen der Opposition ließen CDU und FDP weitestgehend kalt ? bis auf die notwendige Verlängerung der Entscheidungsfrist wurde keine Kritik aufgenommen. CDU und FDP hielten es nicht einmal für nötig, die eingebrachten Änderungsvorschläge der Opposition zu kommentieren."
In der mündlichen Fragestunde wich Staatssekretär Jung drei Mal den Fragen der Opposition aus, ob die Landesregierung betriebsbedingte Kündigungen bei Rückkehr in den Landesdienst ausschließt. Dabei hatte er sich in Versammlungen vor Ort diesbezüglich geäußert. DIE GRÜNEN haben von der Landesregierung gefordert betriebsbedingte Kündigungen eindeutig auszuschließen und auch schriftlich in das Gesetz aufzunehmen.
Das Rückkehrrecht solle außerdem zu einer echten Beschäftigungsgarantie ausgebaut werden. Dazu Dorn: "Den Beschäftigten, die zum Land zurückkehren, müssen individuelle Lösungen wie zum Beispiel die Möglichkeit der Gestellung angeboten werden können. Dazu gehören nach unserer Ansicht auch zwingend Beratungsmöglichkeiten für die Beschäftigten von Seiten des Landes in Kooperation mit dem Arbeitgeber Uniklinikum, um die Vor- und Nachteile der Rückkehr in den Landesdienst überschauen zu können."
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