- Staatsvertrag zur Regelung des Glücksspielmarktes wirft neue
Probleme auf und löst die alten nicht - Die Branche ist empört
- Scheinargument der Lottosucht provoziert weitere Klagewelle vor
deutschen Gerichten
"Der aktuelle Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrages ist in
vielerlei Hinsicht europarechtswidrig sowie kartellrechts- und
verfassungswidrig. Er setzt die erfolglose Geschichte des ersten
Staatsvertrages fort. Es ist wissenschaftlich und empirisch erwiesen
und gerichtlich bestätigt, dass Lotto nicht süchtig macht", so Dr.
Hans Cornehl, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 SE. Dennoch richtet
man das Lotteriemonopol weiterhin an vermeintlichen Suchtgefahren
aus, um Verbote gegen private Vermittler umsetzen zu können.
Ungefährliches Lotto wird beschränkt - suchtgefährdende Produkte
werden liberalisiert
"Umso absurder ist es, dass man am Kiosk Lotto ohne weitere Hürden
spielen kann, Lotto im Internet verboten ist und Eurolotto mit enorm
hohen Jackpots demnächst in Deutschland erlaubt werden soll", so
Cornehl weiter.
Gleichzeitig öffnet die Politik mit dem aktuellen Entwurf den
Markt der suchtgefährlicheren Sportwette und regelt den
suchtgefährlichsten Bereich, den vollständig liberalisierten
Automatenmarkt, nur ungenügend.
Aber: Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig geurteilt, dass
besondere Vertriebsformen nur eingeschränkt werden dürften, wenn sie
eine besondere Gefahr darstellen. Dies wird von der Politik
offensichtlich ignoriert.
Private Vermittler müssen Erlaubnisse für Geschäft einholen - ohne
Rechtsanspruch
Bleibt es bei dem Entwurf, müssten auch private Vermittler des
ungefährlichen Lotto 32 Erlaubnisse in 15 Ländern für die
Vermittlung, für das Internet, TV- und Internetwerbung beantragen.
Und dies ohne klare Vergabekriterien und ohne Rechtsanspruch.
Cornehl: "Das kommt einem faktischen Verbot gleich."
Eine Antwort der Europäischen Kommission, die diesen Vertrag
absegnen muss, steht noch aus.
Schleswig-Holstein hat ein eigenes, europarechtskonformes Gesetz
verabschiedet
Im Gegensatz zu dem nicht tragfähigen Regelungswerk der 15 Länder
hat Schleswig-Holstein im September ein eigenes Glücksspielgesetz
verabschiedet, das den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes
entspricht. Tipp24 wird, sofern sich final nicht alle 16 Bundesländer
auf eine Regelung verständigen, ab 2012 über Schleswig-Holstein
staatliches deutsches Lotto über das Internet vermitteln. Das
Unternehmen wird einen Firmensitz in Schleswig-Holstein gründen.
Konsequenzen bei Verabschiedung des Entwurfs der 15 Länder
Der vorliegende Entwurf wird die Milliardentalfahrt weiter
fortsetzen und erneut vor den Gerichten scheitern. Düstere Bilanz der
Suchtbegründung bis dato: 14 Milliarden Euro, ein Drittel der
Umsätze, sind bei Lotto weggebrochen. Werbe-, Internet- und
Vertriebsverbote sind die Ursache dafür. Ein Minus von acht
Milliarden an Steuern und Zweckerträgen geht zu Lasten der Länder,
des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Und: Es droht eine
Klagewelle. Tipp24 und andere Marktteilnehmer werden im Falle einer
Verabschiedung in 15 Ländern die Rechtsstreitigkeiten vor allen
Gerichten fortführen und verschärfen.
Werbung für Lotto nicht zulässig - Vernichtung des gesamten
Lottomarktes droht
Das OVG Münster hat im September den Rahmen dafür gesetzt, dass im
Zuge einer Gefahr allein des Vertriebs von Lotto auch die Werbung
dafür nicht zulässig ist, solange der Staat die Suchtargumentation
als Begründung für das Monopol beibehält. In Konsequenz bedeutet dies
das Aus der Lottoziehung im Fernsehen, den Wegfall jeglicher Hinweise
auf Gewinner und gute Zwecke. Lotto ohne Werbung - in Konsequenz
letztlich die totale Vernichtung des Lottomarktes in Deutschland. Das
kann niemand wollen.
Die Branche hofft, dass sich doch noch alle 16 Bundesländer auf
einen gemeinsamen Staatsvertrag einigen werden, der EU-konform ist
und allen Marktpartnern gerecht wird.
Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im
September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von
Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die
Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet
ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es,
www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In
Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die
Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008
vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche
Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach
dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das
Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit
Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.
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Querverweis Footage:
Footagematerial mit Statements von Dr. Hans Cornehl sowie
Schnittbilder zum Büroalltag bei Tipp24 SE finden Sie unter:
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