Bonn/Frankfurt, 16.12.2011 - Seit der letzten Änderung des Schwerbehindertenrechts sind zehn Jahre vergangen. Gerade in diesem Zeitraum hat es aber eine enorme Weiterentwicklung in der Behandlung von Krebs gegeben, die die Lebenswirklichkeit Krebskranker stark verändert hat. So war es früher durchaus gerechtfertigt, Krebskranken zunächst nur für einen Zeitraum von fünf Jahren einen Schwerbehindertenausweis zuzubilligen. "Diese Fünfjahresfrist ist angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Onkologie der Situation Krebskranker nicht mehr angemessen", erläutert Prof. Dr. Ute-Susann Albert, Vorsitzende des Vorstands von KOMEN. "Heute ist dank moderner Behandlungsmöglichkeiten ein langes Leben mit Krebs möglich."
Die Frist der Heilungsbewährung müsse stärker auf die individuelle Situation der Betroffenen eingehen, fordern FSH und KOMEN, die mit ihren Organisationen die Interessen vieler tausend Krebskranker in Deutschland vertreten. "Wir brauchen einheitliche, transparente und nachvollziehbare Bewertungskriterien dafür, wann jemand als geheilt gilt und eine Reduzierung des Grades der Behinderung oder Aberkennung der Schwerbehinderung gerechtfertigt ist", so Karin Meißler, stellvertretende Bundesvorsitzende der FSH. "In unserer täglichen Arbeit erfahren wir immer wieder, dass sich sehr viele Betroffene nach Ablauf der fünf Jahre völlig im Stich gelassen fühlen. Schließlich müssen sie nach wie vor Medikamente einnehmen, die zum Teil mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden sind."
FSH und KOMEN fordern das BMG daher auf, das Schwerbehindertenrecht, wie es im SGB XI niedergelegt ist, zu ändern und den Zeitpunkt der Heilungsbewährung, also ab wann ein Krebskranker als geheilt gilt, entsprechend den medizinischen Entwicklungen neu festzusetzen.