Beim genetischen Fingerabdruck handelt es sich um DNA-Analysen zum Identitätsnachweis eines Individuums. Untersucht werden dabei kleine Abschnitte im Erbgut, die keine genetische Codierung tragen, aber wie ein klassischer Fingerabdruck für jedes Individuum einzigartig sind. Im Unterschied zu einem Gentest, werden keine Gene untersucht, die Erbinformation tragen (z.B. über Krankheiten).
Die Anwendung der DNA-Analyse als sogenannter genetischer Fingerabdruck ist sehr vielseitig. Neben Abstammungsgutachten, wie zuletzt den in der Presse vieldiskutierten DNA-Vaterschaftstest, ist er für vor allem die Verwendung in der Forensik bedeutsam.
Den Fingerabdruck als Nachweis für die Täterschaft kennt die Menschheit schon verhältnismäßig lange. Man kann nachlesen, daß erstmals 1892 in La Plata / Argentinien ein Mord anhand eines Fingerabdruckes aufgeklärt wurde. Leider haben die Täter schnell gelernt und hinterlassen nicht immer Fingerabdrücke; dies läßt sich durch einfache Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. das Tragen von Handschuhen, vermeiden.
Für die Täter ist jedoch sehr viel schwerer, gar nichts am Tatort zu hinterlassen, auf Basis dessen der moderne Forensiker keine DNA-Analyse vornehmen könnte. DNA kann in vielen „Hinterlassenschaften“ eines Täters am Tatort, Tatgegenstand oder Opfer nachgewiesen werden, etwa in Haaren, Haut, Fingernägeln, Speichel, um nur einige zu nennen.
In Deutschland wurde Ende der 80er Jahre erstmals ein genetischer Fingerabdruck in einem Strafprozess als Beweis anerkannt. Z.B. in USA werden sogar auch schon abgeschlossene Verfahren wieder aufgerollt und die unschuldig Verurteilten, die teilweise bereits bis zu 15 Jahren inhaftiert waren, in einigen Fällen entlastet. Hätte zum Zeitpunkt ihrer Prozesse die Möglichkeit der DNA-Analyse bzw. des genetischen Fingerabdrucks schon zur Verfügung gestanden, hätten sich für die Betroffenen schwerwiegende Fehlurteile vermeiden lassen.
Mit Hilfe von DNA-Analysen lassen sich mutmaßlich mehr Täter überführen als nur über den klassischen Fingerabdruck. Trotz der Bedenken von Datenschützern und zahlreichen gesetzlichen Einschränkungen, kann man davon ausgehen, daß sich bei entsprechend sicherer Analyse und Auswertung durch Fachleute und Fachlabore Irrtümer ausschließen lassen - zum Vorteil von Opfern und unschuldig Verdächtigter und zum berechtigen Nachteil der tatsächlichen Täter.
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