Gestern hat die Europäische Kommission in Brüssel
ihren Vorschlag für die Modernisierung der Richtlinie zur Anerkennung
von Berufsqualifikationen veröffentlicht. Die Anerkennung von
europäischen Berufsabschlüssen soll damit weiter vereinfacht werden.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Pläne prinzipiell,
sieht jedoch im Interesse der Patienten Nachbesserungsbedarf.
Aus Sicht der BZÄK ist im Gesundheitsbereich ein hohes Niveau der
Behandler sicherzustellen. Korrekturbedarf besteht deshalb u.a. bei
den Vorgaben für die Mindestdauer der zahnärztlichen Ausbildung. "Um
Interpretationsspielräume oder Crashkurse zu verhindern, sollte die
Mindestdauer der zahnärztlichen Ausbildung wie bei den Ärzten sowohl
in Jahren als auch Fachstunden definiert werden. Zwischen
Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung muss austariert
werden. Der Patient ist immer zu schützen", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll die
Einführung Europäischer Berufsausweise auf freiwilliger Basis zum
Schlüsselelement werden und das Anerkennungsverfahren generell auf
einen Monat verkürzen. Ausgesprochen kritisch sieht die BZÄK in
diesem Zusammenhang die Überlegungen der Kommission, wonach mit dem
Verstreichen lassen dieser Frist eine Anerkennung automatisch als
erteilt gelten soll.
Für Angehörige der Heilberufe sind zahlreiche Sonderregelungen
vorgesehen. So sollen aus Gründen des Patientenschutzes Sprachtests
für ausländische (Zahn-)Ärzte künftig erlaubt werden. Europaweit soll
zudem zwischen den zuständigen nationalen Behörden ein
Vorwarnmechanismus einführt werden, der innerhalb von drei Tagen
ausgelöst wird, wenn gegen einen Angehörigen eines Heilberufs ein
Berufsverbot verhängt wurde.
Hintergrund
Die Berufsanerkennungsrichtlinie aus dem Jahr 2005 stellt den
Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen
innerhalb der EU. Für die "sektoralen" Berufsgruppen (Ärzte,
Hebammen, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Tierärzte, Zahnärzte,
Apotheker, Architekten) erfolgt eine automatische Anerkennung auf
Grundlage gemeinsamer europäischer Standards für die Ausbildungsdauer
und Ausbildungsinhalte. Zwischen 2007 und 2010 erhielten rund 26.000
Ärzte und 6.600 Zahnärzte in der EU die Anerkennung ihrer Abschlüsse.
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