In den letzten Wochen wurden vermehrt falsche Aussagen über die
elektrische Zigarette veröffentlicht. Der Verband des deutschen
eZigarettenhandels (i.G.) wehrt sich gegen die Meinungsmache von
berufener Seite. Ziel ist die Image-Schädigung eines sehr
erfolgreichen Produktes, welches erheblich weniger schädlich ist als
die Tabakzigarette. Über die Gründe der Kampagne kann nur spekuliert
werden.
Im weiteren Verlauf werden die Verlautbarungen der einzelnen
Stellen aufgelistet und juristischen sowie wissenschaftlichen Fakten
gegenübergestellt.
1. Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen am 16.12.2011
"Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von
liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten
sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen
Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten."
Widerlegung:
Die derzeitige Rechtslage besagt eindeutig, dass die genannten
Produkte nicht durch das Arzneimittel- (AMG) oder
Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt sind, nach mehreren
Gerichtsentscheiden des europäischen Gerichtshofes und des
Bundesverwaltungsgerichts derzeit sogar nicht einmal geregelt werden
dürfen. Keines der derzeit am Markt gehandelten Produkte unterliegt
Reglementierungen durch das Arzneimittelgesetz oder das
Medizinproduktegesetz. Auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder
bestätigte dies jüngst durch die Feststellung, dass Arzneimittel
nicht nur über eine therapeutische/diagnostische Eignung verfügen
sondern auch dazu bestimmt sein müssen, was bei dem Genußmittel
eZigarette nicht zutrifft. (Eine Liste der Urteile ist auf der
beigefügten PDF einsehbar)
2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung am 19.12.2011
"Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen
bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben
bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die
amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in
einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine
nachweisen können."
Widerlegung
Die Untersuchung der FDA aus dem Jahre 2009 ist höchst umstritten,
da von der US-Behörde bis heute nicht die Menge der nachgewiesenen
Nitrosamine in den untersuchten e-Zigaretten-Liquids bekanntgegeben
wurde. Und auf diesen Wert kommt es entscheidend an. Das renommierte
Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" in Hamburg hat
Aromaliquids von e-Zigaretten auf krebserregende Nitrosamine
untersucht. Das Ergebnis: Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der
Dampfphase sind Nitrosamine in den untersuchten Aromaliquids nicht
nachweisbar.
3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) am 2. Dezember in
Heidelberg "Propylenglykol ist ein Reizgas."
In einem Selbstversuch des DKFZ wurde die Wirkung von
e-Zigarettendampf getestet. Dazu haben sich Mitarbeiter des DKFZ in
einen Raum gesetzt und zwei elektrische Zigaretten gedampft. Das
Ergebnis der "Untersuchung": "Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten
geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich
Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl." (Zitat Dr. Martina
Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention DKFZ)
Widerlegung
Dieser mündliche Erfahrungsbericht widerspricht nicht nur
zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen, sondern ist selbst
höchst unwissenschaftlich.
Zitat Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz "Die
niederkettigen, mehrwertigen Alkohole sind toxikologisch praktisch
unbedenklich. Glyzerin und 1,2-Propylenglykol werden seit Jahren in
http://ots.de/VrRUh
Diese drei Aussagen sind Beispiele für eine gezielte
Desinformations-Kampagne zur Verunsicherung des Marktes. Der Verband
fordert die genannten Stellen dazu auf, diese Kampagne mit sofortiger
Wirkung einzustellen.
Unterzeichner
Verband des deutschen eZigarettenhandels (i.G.)
Über den Verband des deutschen eZigarettenhandels
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern
in Deutschland. Zweck des Vereins ist es, an der Sicherheit der
Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen
Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit
betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für
Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden
vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei soll auch ein besonderes
Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt werden.
Zur Erfüllung dieses Zwecks wird der Verein gemeinsame Maßnahmen
entwickeln, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit
Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit,
freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen
Zigaretten etc. Zur Förderung dieses Ziels in Europa sind
Vereinsgründungen in den einzelnen europäischen Ländern geplant,
welche die gemeinnützigen Ziele der Vereinssatzung verfolgen. Dieser
Verein ist geschaffen worden, um die gemeinnützigen Ziele in der
Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Bei sämtlichen
Vereinsmitgliedern handelt es sich um Hersteller oder Vertreiber von
elektronischen Zigaretten und Zubehör. Die Beteiligten teilen die
Auffassung, dass es im Interesse des Verbraucherschutzes sinnvoll
ist, die bestehenden Eigenkontrollmaßnahmen im Hinblick auf die
Veräußerung von elektronischen Zigaretten und Zubehör weiter
auszubauen.
Pressekontakt:
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Pressestelle
der red kiwi GmbH zur Verfügung: pr@red-kiwi.de, Tel. 04105-8598723