Sie sind der Höhepunkt der Silvesternacht: bunte
Raketen und laute Böller. Zwischen dem 29. und 31. Dezember stürmen
Verbraucher in die Geschäfte und decken sich mit Feuerwerkskörpern
ein. Doch warum nicht einfach ein paar Raketen für den nächsten
runden Geburtstag oder eine Hochzeit im Sommer aufheben?
"Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet
werden", warnt Brandinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Wer zu anderen Gelegenheiten ein
Feuerwerk plant, benötigt eine Genehmigung - ansonsten drohen
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Den schriftlichen Antrag sollten die Feuerwerk-Fans rund vier
Wochen vor dem geplanten Termin stellen. Zuständig sind Ordnungs-
oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Neben Anlass und
Zeitpunkt des Festes verlangen die Behörden auch Angaben zur Art des
Feuerwerks und der Umgebung. "Die Chance auf eine Erlaubnis steigt,
wenn das Feuerwerk abseits von Gebäuden und Bäumen liegt", so
R+V-Experte Brüning. Aussichtslos ist ein Antrag dagegen in der
Nachbarschaft von Krankenhäusern, Alters- oder Kinderheimen. Mitunter
ziehen die Behörden auch die Feuerwehr hinzu, die den Ort prüft oder
für die Zeit des Feuerwerks eine Brandsicherheitswache stellt - auf
Kosten des Antragstellers.
Feuerwerkskörper trocken lagern
Um Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden, müssen die Knall- und
Leuchtkörper richtig gelagert werden. "Sie sollten nicht in der Nähe
von Heizkörpern oder sonstigen Wärmequellen liegen, die als
Zündquelle fungieren können - aber trotzdem unbedingt trocken", so
R+V-Experte Brüning. "Wenn Schwarzpulver feucht wird, brennt es nicht
mehr so ab wie vorgesehen." Mögliche Folge: Die Raketen steigen nicht
mehr richtig hoch und brennen deshalb immer noch, wenn sie zu Boden
fallen. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper können
nachglimmen und auch später noch unerwartet zünden.
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