02.01.12
Bei Gesetzesverstößen drohen seit dem 1. Januar empfindliche Strafen
Bonn/Hamburg (jft) ? Viele Solariennutzer wissen: Künstliche UV-Strahlen erhöhen das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Wer dennoch nicht auf das Solarium verzichten möchte, wird in Zukunft besser geschützt sein. Seit dem 1. Januar 2012 ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) in Kraft. "Da wir grundsätzlich davon abraten, UV-Strahlen aus Solarien zu nutzen, begrüßen wir diese Fortschritte", sagt Fritz Pleitgen, Präsident der Deutschen Krebshilfe. "Das Gesetz und dessen Verordnung sorgen für mehr Sicherheit in Solarien."
Ab jetzt müssen Solariennutzer deutlich sichtbar vor akuten Schäden durch UV-Strahlen an Haut und Augen gewarnt werden. Darüber hinaus werden die Kunden im Solarium auf ihren Hauttyp abgestimmt beraten und erhalten Schutzbrillen. Der Gesetzgeber verschärft im Jahr 2012 auch die technischen Anforderungen an die Solariengeräte: Bis August 2012 müssen alle Geräte ausgetauscht werden, die nicht mehr der europäischen Norm entsprechen ? also die Haut mit mehr als maximal 0,3 Watt pro Quadratmeter bestrahlen. Diese Stärke entspricht einer Bestrahlung um 12 Uhr mittags am Äquator. Die neuen Geräte müssen einen Mindestabstand der Hautflächen zu den Röhren einhalten, sich in Notsituationen abschalten lassen und sich selbst abschalten, wenn die zulässige Strahlendosis überschritten wird. Bei Verstoß gegen die umfangreichen, gesetzlichen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
Grund für die gesetzlichen Regelwerke sind die großen Gesundheitsgefahren, die von künstlichen UV-Strahlen ausgehen: "Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken, um bis zu 75 Prozent", so Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP). Rund 195.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich neu an Hautkrebs, 24.000 davon an einem malignen Melanom. Zunehmend sind auch jüngere Menschen betroffen. Neben der natürlichen UV-Belastung durch die Sonne gelten die künstlichen Strahlen aus dem Solarium als Hauptrisikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs. Etwa 14 Millionen der 18 bis 45-Jährigen haben schon einmal ein Solarium genutzt, mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren. Hier hat der Gesetzgeber bereits gehandelt: Minderjährigen ist der Zugang zu Solarien seit März 2010 verboten.
Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlen und zu den Risiken durch Solarien können bei der Deutschen Krebshilfe e. V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer
02 28/7 29 90-0 und hier kostenlos bestellt werden.
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Bonn, 2. Januar 2012
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