Bernd Podlech-Trappmann ist seit über zwanzig Jahren Fachanwalt für Medizinrecht, spezialisiert auf Behandlungsfehler und Geburtsschäden.
Die aktuell unklare Situation für Patientinnen denen umstrittene Brustimplantate der Firma PIP oder Rofil eingesetzt wurden veranlasste den Wittener Rechtsanwalt eine Informationsseite für betroffene Patientinnen ins Netz zu stellen.
Die PIP bzw Rofil Brustimplantate wurden sowohl bei Schonheitsoperationen, als auch rekonstruktiv, z.B. nach Brustkrebserkrannkungen verwendet. Die Implantate enthalten nach aktuellem Wissensstand anstelle des vorgeschriebenen medizinischen Silikons Bausilikon, wie es auch in Badezimmern zur Abdichtung Verwendung findet. Auch die Umhüllung mancher Implantate der Firma PIP scheinen nicht den Vorschriften zu entsprechen und können reißen bzw. auslaufen. Die Brustimplantate und das verwendete Silikon stehen in dem Verdacht krebserregend zu sein.
Während im europäischen Ausland die Krankenkassen die Kosten für den Austausch der Brustimplantate übernehmen, stellt sich die Lage in Deutschland unklar dar. Implantate, die nach einer Krebserkrankung eingesetzt wurden, können voraussichtlich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ersetzt werden.
Frauen, die sich die PIP und Rofil Implantate im Zuge einer Schönheitsoperation einsetzen ließen, sehen ungewissen Kosten entgegen. Laut übereinstimmenden Medienberichten handhaben die einzelnen Krankenkassen die Fälle von schadhaften Brustimplantaten sehr unterschiedlich.
Auf einer eigens eingerichteten Informationsseite zu PIP und Rofil Implantaten informiert Bernd Podlech-Trappmann regelmäßig über neue Entscheidungen zum Thema PIP/ Rofil Implantate.