Eine Schlagzeile in einer Boulevardzeitung hat in der vergangenen Woche teilweise Unruhe unter den Zahnpatienten ausgelöst, die über eine Zahnzusatzversicherung verfügen. Eine Kostenrechnung über rund 4.500 Euro sollte nur zur Hälfte übernommen, weil Anzeigepflichten nicht berücksichtigt wurden. Jetzt gilt es, bei der eigenen Zahnzusatzversicherung zu prüfen, wie eigentlich der richtige Weg für eine Erstattung der Zahnarztrechnung einzuschlagen ist.
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Grundsätzlich gilt: Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht alle Kosten einer dentalen Behandlung, etwa wenn Zahnersatz fällig ist oder eine Füllung erneuert werden muss. Bevor es zu einer Behandlung kommt, empfiehlt es sich, mit seiner Gesellschaft Kontakt aufzunehmen und das geplante Vorhaben darzustellen. So bekommt man schnell Gewissheit, welche Kosten tatsächlich von der eigenen Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Manche Gesellschaften möchten vom Patienten einen Heil- und Kostenplan vorgelegt bekommen. Das ist dann der Fall, wenn die Behandlungskosten bei mehr als 1.000 Euro liegen. Reicht der Kunde anstelle des Heil- und Kostenplans tatsächlich die fällige Rechnung ein, kann die Zahnzusatzversicherung nach den jeweiligen Bedingungen die Leistungen um die Hälfte kürzen. Der Heil- und Kostenplan muss vom Zahnarzt in der Regel erstellt werden und kann, nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung, an die Zahnzusatzversicherung weiter gegeben werden.
Wurde die nun geplante Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn beim Zahnarzt schon in der Patientenakte vermerkt? Dann ist es wahrscheinlich, dass die Übernahme der Kosten vollständig abgelehnt wird. Besser, man prüft vor dem Versicherungsbeginn, welche Daten der Zahnarzt in seiner Patientenakte vermerkt hat. So kann man auch die Fragen zum Gesundheitszustand im Antrag zur Zahnzusatzversicherung zutreffend beantworten.
Als Patient hat man gegenüber der Zahnzusatzversicherung eben auch gewisse Verpflichtungen. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kosten müssen auch die Versicherer jeden Leistungsfall konkret prüfen. Und da kann es passieren, dass ein Patient eben nicht die gewünschte Erstattung für den neuen Zahnersatz erhält.
Die Zahnzusatzversicherung muss das Kostenrisiko im Griff halten. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der steigenden Behandlungskosten im Laufe des Jahres. Denn die Gebührenordnung der Zahnärzte wird angepasst, damit sind höhere Kosten im Bereich der zahnärztlichen Versorgung vorprogrammiert.
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