Im Vorfeld des parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahrens zum Patientenrechtegesetz, legt der Präsident
der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, besonderen
Wert auf die Feststellung, dass die BLÄK in all ihren Kerngebieten
einen aktiven Beitrag zur Patientensicherheit leiste. Eine Stärkung
und Zusammenfassung der Patientenrechte, wie sie das
Patientenrechtegesetz vorsieht, und eine Weiterentwicklung der
Patientensicherheit werden von Ärztinnen und Ärzten als notwendig
anerkannt. Jedoch dürfe durch die parlamentarische Diskussion des
jetzt vorliegenden Referentenentwurfs nicht der Eindruck erweckt
werden, dass bisher kein Patientenschutz bestand oder keine
Sicherheit gewährleistet war. Geplant ist nun, die von der
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Behandlungs- und
Arzthaftungsrechts gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu
kodifizieren. Ebenso soll der "Behandlungsvertrag" als neuer
besonderer Dienstvertragstyp in einem eigenen Untertitel in das BGB
integriert werden. "Keinesfalls darf jedoch das vertrauensvolle
Arzt-Patienten-Verhältnis durch das neue Gesetz erschüttert werden
und einer Misstrauenskultur Platz machen", so Kaplan wörtlich.
Gerade die ureigenen Kammeraufgaben, wie die ärztliche Weiter- und
Fortbildung sowie die Überwachung der Einhaltung der Berufsordnung,
seien echter und gelebter Patientenschutz. Jährlich legen über 3.250
Ärztinnen und Ärzte bei der BLÄK eine Prüfung zum Erwerb einer
Facharzt-, Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung ab. "Die BLÄK sorgt
hier für die Strukturqualität unserer Fachärztinnen und -ärzte, die
das anerkannt hohe medizinische Niveau tagtäglich in der
Patientenversorgung in Praxis und Klinik unter Beweis stellen", so
Kaplan. Über 1,37 Millionen Tages-Teilnehmer an über 54.000
ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen kann die BLÄK jährlich
vermelden. Diese Zahl beweist, dass sich die Ärztinnen und Ärzte
kontinuierlich fortbilden, um ihre Fachkompetenzen zu erhalten bzw.
diese weiter auszubauen. Zu den Kammeraufgaben im Dienst der
Patien-tensicherheit zählen auch die Überwachung der Einhaltung der
Berufsordnung, die "Ärztlichen Stellen", welche die radiologisch,
röntgentherapeutisch, nuklearmedizinisch bzw. strahlentherapeutisch
tätigen Institute bewerten oder auch die BLÄK-Aufgaben bei der Aus-
und Fortbildung der Medizinischen Assistenzberufe
(Fortbildungs-Curricula und Aufstiegsfortbildung: Fachwirtin,
Betriebswirtin).
Nicht unerwähnt darf natürlich die Gutachterstelle für
Arzthaftungsfragen bei der BLÄK bleiben. Dort wurde 2011 erstmals die
Schallmauer von 1.000 Anträgen auf Feststellung eines
Behandlungsfehlers durchbrochen. "Patientenschutz bedeutet hier, dem
Vorwurf eines Behandlungsfehlers gewissenhaft und offen nachzugehen",
erklärt dazu der BLÄK-Präsident. Außerdem beteiligt sich die BLÄK am
Meldesystem CIRS (Critical Incident Reporting System), bei dem Ärzte
kritische Fälle aus den Kliniken und Praxen anonymisiert melden um
Abhilfe zu schaffen. Man wolle keine Fehlbe-handlung vertuschen,
vielmehr seien festgestellte Fehler auch Anlass dafür, ärztliches
Handeln zu verbessern, wobei jeder Behandlungsfehler "natürlich einer
zu viel" sei.
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