Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Sachen Privatisierung des Maßregelvollzugs äußerte sich der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Karlsruhe wie folgt: "Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Privatisierung des Maßregelvollzugs. Das Urteil bestätigt, dass Hessen bei der Rechtsformprivatisierung des Maßregelvollzugs im Jahr 2007 alle Anforderungen an hoheitliches Handeln erkannt und zutreffend gelöst hat.
Der Maßregelvollzugs in Hessen verfolgt zwei wesentliche Ziele: Zum einen die Unterbringung gefährlicher Straftäter zum Schutze der Bevölkerung, zum anderen die Therapierung der Straftäter, sodass nach deren Entlassung keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Das Urteil des BVG bestätigt uns auf dem Weg zur Erreichung dieser Ziele sowie in dem Vorhaben, die unbestritten hohe Qualität des Hessischen Maßregelvollzugs weiter auszubauen.
Es handelt sich dabei um Fortschreibung von Rechtsgeschichte, ein Urteil mit Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Das Hessische Maßregelvollzugsgesetz kann demnach als Grundlage für die Maßregelvollzugsgesetze in anderen Ländern genommen werden.
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