Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank
Ulrich Montgomery, hat Pläne der Bundesregierung begrüßt, die
Bereitschaft zur Lebendspende von Organen zu erhöhen. "Wir müssen
alles dafür tun, dass nicht auch diejenigen in eine Notlage geraten,
die selbstlos Organe spenden, um das Leben anderer zu retten", sagte
Montgomery. Wer Lebendspende fördern will, müsse auch die möglichen
Folgen beim Lebendspender absichern. Das sei heute nicht ausreichend
der Fall. "Über die unmittelbare medizinische Nachsorge hinaus
bestehen Lücken in der versicherungsrechtlichen Absicherung von
Lebendorganspendern. Die vorgesehenen Änderungen des
Transplantationsgesetzes tragen zu einer besseren Absicherung der
mittelbaren Gesundheitsrisiken des Lebendorganspenders bei", so der
BÄK-Präsident.
Wie aus entsprechenden Änderungsanträgen für die geplante Novelle
des Transplantationsgesetzes (TPG) hervorgeht, sollen Spendern, die
als Folge der Transplantation länger als sechs Wochen arbeitsunfähig
sind und Krankengeld bekommen, die Differenz zum letzten
Nettoeinkommen ausgeglichen werden. Die Mehrkosten soll die Kasse des
Organempfängers tragen. Die Unfallversicherung soll bei möglichen
Spätfolgen einspringen.
Montgomery forderte, Nachuntersuchungen, Nachsorge- und
Rehamaßnahmen sowie eine psychosoziale Nachsorge nach einer
Lebendspende versicherungsrechtlich abzusichern. Hierfür habe sich
auch der Deutsche Ärztetag in der Vergangenheit immer wieder stark
gemacht. Zuletzt habe sich die BÄK in einer Stellungnahme zur
TPG-Novelle für eine Neuregelung ausgesprochen. Der Gesetzgeber müsse
zudem dafür sorgen, dass Lebendspendern keine Nachteile beim
Abschluss einer Lebensversicherung nach einer Spende entstehen.
Wichtig sei auch, dass Ehepartner und Kinder des Spenders im Falle
von Komplikationen ausreichend abgesichert sind.
Im Jahr 2010 waren 22,6 Prozent (665) der transplantierten Nieren
Lebendspenden. Die Anzahl der Teil-Leber-Lebendspenden lag 2010 bei
90, was einem Anteil von sieben Prozent aller Lebertransplantationen
entspricht.
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