Frankfurt, 20. Januar 2012. Am Montag den 16. Januar 2012 haben Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihren gemeinsamen Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vorgelegt.
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes wurden nicht nur vonseiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) kritisch beurteilt. Auch die Landeszahnärztekammer Hessen sieht durch das Gesetz eine Mehrbelastung durch unnötige Bürokratie auf die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zukommen. Die Besonderheiten des Verhältnisses von Zahnarzt und Patient werden durch den Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Beratung über die individuellen Therapiemöglichkeiten und Aufklärung über Kosten der zahnmedizinischen Behandlung sowie über deren etwaige Risiken sind integraler Bestandteil dieser Beziehung. Die durch seriöse wissenschaftliche Studien wie die neue Imagestudie des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ) belegbare Zufriedenheit der Patienten mit ihrem Zahnarzt gründet auf dieser grundlegenden Transparenz.
"Ein in den meisten Fällen ohnehin vorhandenes, oft über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient, wird durch die Neuregelungen zum Behandlungsvertrag unnötig bürokratisiert. Ohne die Transparenz und Offenheit, die das Gesetz stärken will, käme ein solches Verhältnis erst gar nicht zustande.", urteilt Dr. Michael Frank, Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen. "Auch bei einer Eheschließung kann man die Pflichten und Rechte der Partner gegeneinander vertraglich fixieren; ob man durch eine solche Vorgehensweise das Vertrauen in einander zu stärken vermag, darf zu Recht in Frage gestellt werden."
Auch die im Referentenentwurf geforderte "Fehlervermeidungskultur" ist aus Sicht der Zahnmedizin kein Novum. Die Bundeszahnärztekammer führt gemeinsam mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Universität Frankfurt das Modellprojekt "Jeder Zahn zählt" durch. Dieses Online verfügbare Berichts- und Lernsystem zu kritischen Ereignissen soll die Fehlerprävention durch das Lernen von anderen fördern.
Positiv bewertet die LZKH, dass im Falle des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers nicht allein die Ärzte und Zahnärzte verpflichtet sind, den Gegenbeweis zu erbringen. "Eine permanente Verteidigungshaltung belastet das Behandlungsverhältnis und kann zu einer Beschränkung des großen Spektrums zahnmedizinischer Therapiemöglichkeiten führen", betont Dr. Frank zu diesem Punkt.
Das vorläufige Fazit der Landeszahnärztekammer Hessen zum Referentenentwurf des neuen Patientenrechtegesetzes lautet: Sichten, diskutieren und in jedem Falle erheblich nachbessern - damit nicht aus gut gemeinten Ansätzen Belastungen für das Arzt-Patienten Verhältnis erwachsen und damit die Besonderheiten dieses Verhältnisses im Falle der Zahnmedizin im Gesetz entsprechend gewürdigt und berücksichtigt werden.