Bergung vom Berg
Etwa 50.000 deutsche Ski- und Snowboardfahrer verletzen sich Jahr für Jahr auf schneebedeckten Pisten. Tausende von ihnen so schwer, dass der Skiurlaub im Krankenbett endet. Muss die Bergwacht anrücken, folgt oft der nächste Schock. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Bergungskosten nicht - egal ob im Ausland oder zu Hause in Deutschland. "Doch hohe Kosten entstehen nicht erst dann, wenn ein verunfallter Skifahrer von einem entlegenen Berggipfel ins Tal zu bringen ist", wissen die Experten der ERV. "Schon bei der Bergung von der Piste und dem Transport ins nächste Krankenhaus entstehen hohe Kosten, auf denen Betroffene ohne passenden Versicherungsschutz sitzenbleiben." Mit einer Reisekrankenversicherung können sich Hobby-Pistensportler gegen dieses finanzielle Risiko absichern. Versicherer wie die ERV übernehmen dabei Bergungskosten bis zu 10.000 Euro. So belastet auch ein kostspieliger Rettungsflug, der schnell in die Tausende gehen kann, nicht den Geldbeutel des Verunfallten.
Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)
Zu Hause ist's am schönsten!
Ob bei der Pistengaudi in Österreichs Skigebieten oder unter der Sonne Südafrikas - leider ist man auch im (Winter-)Urlaub nicht vor Krankheit gefeit. Auf gesetzlich versicherte Pechvögel, die im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden müssen, wartet unter Umständen eine böse Überraschung: "Die gesetzlichen Krankenkassen leisten zwar für medizinische Versorgung im Ausland; allerdings nur innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, etwa der Schweiz. Die Kosten werden dabei jedoch nur in Höhe der deutschen Regelsätze übernommen. Ist die Behandlung im Urlaubsland teurer, muss der Urlauber die Differenz aus eigener Tasche bezahlen", wissen die Experten der ERV. Richtig kostspielig wird es, wenn der Erkrankte in sein Heimatland zurücktransportiert werden muss. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür grundsätzlich nicht. "Je nach Urlaubsland kann ein Krankenrücktransport nach Deutschland mehrere Zehntausend Euro verschlingen", warnen die ERV Experten. Abhilfe schafft eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Beim Abschluss eines solchen Vertrages sollte man unbedingt darauf achten, dass der "medizinisch sinnvolle" und nicht nur der "medizinisch notwenige" Krankenrücktransport abgedeckt ist. Denn nur beim "medizinisch sinnvollen" kann der Patient, sofern er transportfähig ist, in Absprache mit den Ärzten der Notrufzentrale mitentscheiden, ob er nach Hause transportiert werden will.
Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)
Hilfe für alle Fälle
Wohin auch immer die Winterreise geht - ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung sind nur zwei Gründe, die Urlaubswillige zum Zuhausebleiben zwingen können. Muss der Trip in die Ferne vor der Abreise abgesagt werden, schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor den oft hohen Stornokosten. Doch dann ist der Urlaub zu Ende, bevor er begonnen hat. Wer hingegen nicht sofort storniert, auf schnelle Genesung hofft und die Reise dann später doch absagt, muss die erhöhten Stornokosten selbst tragen. Abhilfe schafft der Medizinische Beratungsservice der ERV: "Bevor man storniert, sollte man sich dorthin wenden. Erfahrene Reisemediziner schätzen aufgrund der Diagnose und anderer Umstände ein, ob die Reise nicht doch angetreten werden kann", so die ERV Experten. "Raten die Fachleute, auf die Genesung zu warten und nicht zu stornieren und der Versicherte wird nicht rechtzeitig wieder gesund, trägt die ERV die dann entstandenen höheren Stornokosten. Entweder geht es also in den Urlaub - oder man bekommt zumindest sein Geld wieder." Wer während der Reise krank wird oder verunfallt, kann sich ebenfalls auf die Hilfe seiner Reiseversicherung verlassen. Gute Versicherer unterhalten eine Notrufzentrale, die Kunden weltweit und rund um die Uhr zur Verfügung steht. "Die dort sitzenden Medizinspezialisten kennen Ärzte, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen in allen Urlaubsregionen der Erde", wissen die ERV Experten. "Ob in den Bergen Österreichs oder an Afrikas Stränden - erkrankte und verunfallte Urlauber erhalten so überall die bestmögliche medizinische Unterstützung."
Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)
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