Gute Nachrichten für Ärzte und Zahnärzte, die
seit 1. Januar 2009 bei der INTER eine
Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen haben: In den Tarifen
JAL/JE, JAK und ZAKL/ZAZ wird ab 2013 eine erhöhte
Beitragsrückerstattung ausgezahlt und kostenbewusstes Verhalten mehr
denn je belohnt.
"Dank der hohen Überschüsse aus dem Geschäftsjahr 2010 können wir
in diesen Tarifen die Beitragsrückerstattung für unsere Kunden aus
dem medizinischen Bereich noch attraktiver gestalten", betont Peter
Thomas, Vorsitzender der Vorstände der INTER Versicherungsgruppe.
"Die Beitragsrückerstattung ist für uns ein wesentliches
Qualitätsmerkmal einer Krankheitskostenvollversicherung. Wir freuen
uns sehr, erneut nachzuweisen, dass sowohl Ärzte als auch Zahnärzte
bei der INTER traditionell in besten Händen sind und unmittelbar von
den guten Unternehmensergebnissen profitieren."
Konkret beinhaltet die Neuregelung eine Erhöhung der normalen
Beitragsrückerstattung in den ersten drei vollen Kalenderjahren auf
jetzt drei maßgebliche Monatsbeiträge. Sie gilt für alle
Versicherten, die bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen
haben. Zudem erhalten diese Kunden bei unterjährigem
Versicherungsbeginn eine anteilige Beitragsrückerstattung für das
erste Jahr.
Generelle Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass während
des Jahres 2012 ohne Unterbrechung eine
Krankheitskostenvollversicherung für ambulante, zahnärztliche und
stationäre Behandlung bestand und für das Behandlungsjahr 2012 keine
Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Zahlung einer
erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung setzt einen entsprechenden
Beschluss der Mitgliedervertreterversammlung voraus.
Pressekontakt:
INTER Versicherungsgruppe, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
André Dinzler, Telefon (0621) 427-1334, Fax (0621) 427-8560,
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