Karlsruhe, 31. Januar 2012 - Wie auch immer die Zukunft der privaten Krankenversicherung (PKV) aussehen wird, aktuell sind viele Versicherten von empfindlichen Beitragserhöhungen betroffen. Diese Tendenz der letzten Jahre hat sich auch zu Beginn 2012 mit Steigerungen von bis zu 40 Prozent, teilweise sogar bis zu 60 Prozent so der der Bund der Versicherten (BdV) fortgesetzt. Der BdV empfiehlt deshalb, den Jahreswechsel zu einem Versicherungscheck zu nutzen. Denn, was die meisten nicht wissen, auch bei den PKV gibt es Wege, ohne Abstriche der Leistungen in einen niedrigeren Tarif beim gleichen Versicherer zu wechseln. Der Versicherungsmakler Aporisk aus Karlsruhe, der auf den pharmazeutischen Bereich spezialisiert ist, unterstützt gebührenfrei Kunden aller PKV-Versicherer bei einer Kostenoptimierung des PKV-Tarifes. Dazu lotet Aporisk die verschiedenen Alternativen des Tarifwechsels aus und hilft dem Versicherten sein Recht gegenüber dem Krankenversicherer geltend zu machen. Denn der reagiert auf solch ein Ansinnen seines Kunden nicht selten mit Verschleppungs- und Abwimmelungstaktiken.
Für viele Versicherten steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit Jahren kräftig an, was vor allem ältere Menschen hart trifft. Sie können sich die gerade im Alter oft hohen Beiträge nicht mehr leisten. Deshalb hat der Gesetzgeber die Rechte der Versicherten gestärkt. Jeder privat Krankenversicherte hat seit 2009 das Recht, sich bei seiner Versicherungsgesellschaft ohne Kündigungsfristen und ohne Beitragsaufschläge für einen günstigeren Tarif zu entscheiden, auch wenn er mittlerweile wesentlich älter oder krank ist. Den Hintergrund beleuchtet auch ein Report von Stiftung Warentest über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2010 auf seinem Verbraucherportal. Die privaten Krankenversicherer kalkulieren regelmäßig günstige Neutarife, wohingegen alte Tarife geschlossen werden. Das verschafft dem Versicherer zwar einen Wettbewerbsvorteil bei den Neukunden. Die Altkunden müssen allerdings in den Alttarifen immer mehr bezahlen, da die Kosten aufgrund der älter werdenden Kunden - neue werden ja nicht mehr in den Tarif aufgenommen - entsprechend überproportional steigen.
Das Problem ist nun, dass diese Neutarife den Versicherten oft nicht bekannt sind, da sie vom Krankenversicherer mehr oder weniger verschwiegen werden. Dass der Versicherer zögerlich ist, die Informationen über günstigere neue Tarife dem Bestandskunden zur Verfügung zu stellen, ist darin begründet, dass er mit der neuen Tarifeinstufung auf Beitragseinnahmen verzichten muss. Und obendrein muss er in den neuen Tarif gleich Versicherte mit höheren Gesundheitskosten aufnehmen. Umso wichtiger ist eine neutrale Unterstützung der Versicherten. Aporisk-Geschäftsführer Arslan Günder: "Eine Beitragsreduzierung bei gleichen oder ähnlichen Leistungen ist zwar nicht bei jedem Versicherten, aber relativ häufig möglich. Gerade bei langjährigen Verträgen kann die Ersparnis aufgrund der angesammelten hohen Alterungsrückstellungen schon mal 50 Prozent und mehr betragen."
Einen Tarifwechsel auch mit einem Wechsel des Krankenversicherers zu verbinden, lohnt sich dagegen kaum und wenn überhaupt, dann meist nur in den ersten sieben bis zehn Versicherungsjahren. Denn wenn ein Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde, ist ein Wechsel des Versicherers mit dem Verlust aller Alterungsrückstellungen verbunden. Auch danach werden Alterungssrückstellungen nur anteilig übertragen. Und zusätzlich ist beim Wechsel zu einem neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, die zu Beitragszuschlägen und Risikoausschlüssen führen kann.
Deshalb ist ein Tarifwechsel zur Vertragsoptimierung vorzugsweise beim eigenen Krankenversicherer durchzuführen. Grundsätzlich können natürlich auch im gleichen Tarif die Kosten gesenkt werden, wenn man sich auf eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder eine Reduzierung der Tarifleistungen einlässt. Aber wer möchte das schon.
Die Kostenreduzierung zu etwa gleichen Vertragsbedingungen beim eigenen Versicherer ist aufgrund möglicher unterschiedlicher Tarifleistungen trotzdem nicht immer ganz so einfach durchzuführen. Weshalb die Unterstützung eines unabhängigen Experten vorteilhaft ist. Dieser kann die Tarifalternativen anfordern und bewerten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt allerdings auch noch einmal, dass die Versicherung den Wechsel nicht verweigern darf und dass sie die Bedingungen bieten muss, die gegolten hätten, wenn dieser neue Tarif schon beim damaligen Vertragsabschluss des Kunden zur Verfügung gestanden hätte.
Der unabhängige Experte kennt die Tarife, die dem Kunden in seiner spezifischen Situation weiterhelfen und veranlasst deren Offenlegung. Damit erhält der Kunde die Möglichkeit einen umfassenden Vergleich aller ambulanten und stationären Leistungen sowie aller Zahnleistungen vorzunehmen und kann ggf. entscheiden, ob er auf bestimmte Tarifleistungen verzichten kann und will. Grundsätzlich gilt die Regel, dass das Potenzial zur Beitragssenkung umso größer ist, je länger die Versicherungsdauer in der privaten Krankenversicherung besteht. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie auch hier: Krankenversicherung-Beitragsoptimierung