Gudrun Kopp, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), hat für heute zu einem Runden Tisch zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit eingeladen. "Wir haben Eckpunkte für einen Aktionsplan vorgelegt und diskutieren diesen mit Betroffenen und Experten. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung verwirklicht die unteilbaren Menschenrechte. Hier darf es keine Abstriche geben. Im Gegenteil müssen wir unser Engagement verstärken", erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin Gudrun Kopp.
Deutschland gehört zu den ersten europäischen Ländern, die sich einen eigenen Aktionsplan zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Entwicklungspolitik geben. Gudrun Kopp sagte dazu: "Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit der Entwicklungspolitik. Wenn wir Menschen mit Behinderungen nicht in unsere Arbeit mit einbeziehen, werden wir die Millenniumsentwicklungsziele nicht erreichen. Der Runde Tisch und der Aktionsplan sollen eine breite Debatte auslösen und auch den privaten Sektor aktivieren. Der Privatsektor ist für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen essenziell, unter anderem als Arbeitgeber, Förderer von Berufsbildung oder als Entwickler neuer Technologien. Hier gibt es noch viel Potenzial für Zusammenarbeit, das wir ausschöpfen können."
Deutschland hat im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Dies ist bisher die einzige Menschenrechtskonvention, die mit dem Artikel 32 explizit die Rolle der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich definiert. "Die Bundesregierung und das BMZ nehmen die Behindertenrechte sehr ernst. Weltweit haben etwa eine Milliarde Menschen eine Behinderung, das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. 85 Prozent davon leben in Entwicklungsländern. Dies zeigt deutlich, dass Behinderungen ein wichtiges Thema für die Entwicklungszusammenarbeit sind", erklärte Gudrun Kopp abschließend.
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