Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das Landeskabinett hat heute (7. Februar 2012) die Eckpunkte für eine vorgezogene Reform des Landespflegerechtes und des Wohn- und Teilhabgesetzes NRW (WTG) verabschiedet. "Mit der Reform des Landespflegerechts und des Wohn- und Teilhabegesetzes schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung von Strukturen, die den Menschen in Nordrhein-Westfalen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen sollen", erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens. "Es ist Ziel der Landesregierung, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Menschen so lange wie möglich ein Leben mit Würde und in der von ihnen gewünschten Umgebung führen können", so Steffens weiter.
Mit den heute beschlossenen Eckpunkten habe die Landesregierung hierzu die notwendigen Weichen gestellt. Die Eckpunkte beschreiben die wichtigsten Ziele der Landesregierung für das künftige Landespflegerecht und das Wohn- und Teilhabegesetz.
Ein zentraler Punkt: "Wir wollen mit unserer Reform den Quartiersgedanken stärken", sagt Steffens. Pflegerische, pflegeergänzende, niedrigschwellige und sonstige Unterstützungs- und Beratungsangebote sollen im gewohnten Lebensumfeld, quasi in "Pantoffelnähe" zur Verfügung stehen. Dazu gehört, Alternativen zum klassischen Pflegeheim ermöglichen zu können. Daher sei es ein Ziel der Reform, alternative Wohnformen zu stärken. Hier sollen Hürden abgebaut und - auch durch neue Finanzierungsmodelle - neue Impulse gesetzt werden.
"Gleichzeitig ist es wichtig, die Qualität zu sichern und Wildwuchs zu vermeiden", so Steffens weiter. Das soll selbstverständlich auch für den stationären Bereich gelten. Angestrebt ist daher, Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen und zugleich an den bestehenden Qualitätskriterien festzuhalten. An den bereits im Gesetz stehenden, spätestens ab 2018 greifenden Qualitätsvorgaben wie einer Einzelzimmerquote von 80 Prozent in Pflegeheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung soll daher nicht gerüttelt werden.
Einzelheiten der Reform in Stichpunkten:
- Einstieg in die Pflege im Quartier: Aufbau einer Datenbank, mit deren Hilfe Kommunen die Demographiefestigkeit ihrer Wohnquartiere analysieren können. Finanzielle Förderung für ein kommunales Quartiersmanagement. Stärkung örtlicher Beratungsstrukturen; Unterstützung von Pflegeangeboten im Quartier, indem ambulante Dienste, die eine Pflege-WG betreuen, die hierfür erforderlichen Investitionskosten künftig mit über ihre Entgelte refinanzieren können.
- Alternative Wohnformen: Erleichterung für die Gründung von "Alten-Wohngemeinschaften", in denen auch Pflege angeboten wird. Nach dem alten WTG werden sie in den Anforderungen zu sehr mit Heimen gleichgestellt (z.B. grds. Anforderungen wie Fachkraft als Nachtwache, Pflegebäder statt barrierefreier Duschen). Künftig sollen sich die Anforderungen mehr an dem eigentlichen WG-Charakter, einer eigenen Häuslichkeit, orientieren. Dies gilt auch - für zum Teil seit langem gut funktionierende - Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung.
- Weniger Bürokratie: Bisher prüfen WTG-Aufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MdK ) in Heimen unabhängig voneinander und beide - theoretisch - einmal jährlich. Sie sollen sich künftig miteinander besser abstimmen müssen. Eine Pflegedatenbank soll doppelte Datenabfragen verhindern.
- Finanzierung: Bündelung der Landesmittel im Bereich Alter und Pflege (Erhöhung durch diese Landesregierung um 1,7 auf rund 8,2 Millionen Euro) in einem Landesförderplan, der transparent und verlässlich strukturelle Förderungen von Planungsinstrumenten, Beratungsangeboten sowie Unterstützungen für gemeinwesenorientierte Senioren-/Altenarbeit und politische Partizipation Älterer (Landesseniorenvertretung etc.) absichert. Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungen in Pflegeheimen von 2 auf 4 Prozent.
Wie sich diese Struktur in NRW entwickelt, kann durch Landespflegegesetz und Wohn- und Teilhabegesetz mit gestaltet werden. Das Landespflegerecht regelt die inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur. Das WTG regelt den ordnungsrechtlichen Rahmen für Wohn- und Pflegeangebote im Alter und bei Behinderung und gibt den kommunalen Behörden Prüf- und Eingriffsrechte.
Pflegeministerin Steffens erklärte weiter: "Das Wohn- und Teilhabegesetz hat als Landesgesetz 2008 das bisherige Heimgesetz abgelöst. Mit seiner Bezugnahme auf die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen", der stärkeren Betonung des Normalitätsprinzips und der Qualitätssicherung durch unangemeldete Regelprüfungen hat es zwar bereits wichtige Verbesserungen vorgenommen. Dennoch haben wir die Erfahrung gemacht, dass es gerade im Hinblick auf "Alternative Wohnformen" wie Pflegewohngemeinschaften zahlreiche Umsetzungsprobleme gegeben hat. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, schon jetzt eine Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes vorzunehmen und dieses Rechtsgebiet zusammen mit dem Landespflegerecht "aus einem Guss" neu zu regeln. Die aus der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" entnommenen Anforderungen an Pflege- und Betreuungsangebote müssen zentraler Bestandteil des Gesetzes bleiben. Gleichzeitig erfordert die Beachtung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine stärkere Betonung der Teilhabesicherung und -unterstützung".
Im Mittelpunk stehe "das Denken vom Menschen aus, von den älteren Menschen, den Pflegebedürftigen aber auch den pflegenden Angehörigen, die häufig an den Grenzen ihrer körperlichen, seelischen und organisatorischen Belastbarkeit angelangt sind. Ihre eigenständige Rolle anzuerkennen und aufzuwerten und ihre Bedarfe bei Maßnahmen und Überlegungen zur Vernetzung gesundheitlicher und pflegerischer Angebote einzubeziehen, ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen", so Ministerin Steffens
Hintergrundinformationen:
Aufgrund teilweiser nicht-praktikabler Regelungen im Wohn- und Teilhabegesetz wurde die ursprünglich erst für 2013 vorgesehene Überarbeitung vorgezogen und erfolgte jetzt parallel zur Überarbeitung des Landespflegegesetzes.
Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in Nordrhein-Westfalen binnen sechs Jahren um elf Prozent gestiegen. Das ergeben Daten des Statistischen Bundesamtes. Im Jahr 2009 waren den Erhebungen zufolge 509.145 Menschen in NRW auf Pflege angewiesen, 2003 waren es noch 459.489. Im deutschlandweiten Vergleich liegt Nordrhein-Westfalen damit knapp unter dem bundesweiten Anstieg von 13 Prozent.
Auch die Zahl der Demenzkranken wird steigen: Derzeit beträgt sie in NRW zwischen 250.000 und 300.000. Bis zum Jahr 2050 wird sie sich voraussichtlich verdoppeln.
Etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen oder von den über 2.200 ambulanten Pflegediensten gepflegt. Fast 155.000 pflegebedürftige Menschen werden in den mehr als 2.200 stationären Pflegeeinrichtungen betreut.
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