Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr kostengünstige Lösung für Zahnersatz ohne Implantation und minimalem Eingriff an den Zähnen. Kronen sind nicht erforderlich und es gibt keine sichtbaren Stahl-Klammern. Die Verankerung erfolgt mittels einer am Nachbarzahn anzubringenden Verankerungsbohrung und einem speziellen Zapfenteil.
Siehe Patentschrift: DE 10 2004 049 966 B4 2007.03.22
a) Die Verankerung erfolgt mittels eines Prothesenzapfens, der einen in eine am Nachbarzahn herzustellende Verankerungsbohrung einzusetzenden Zapfenteil aufweist mit 8- förmigem Querschnitt und einem damit verbundenen Prothesentragteil beliebiger Gestalt, auf welchem der Aufbau oder die Fixierung der Zahnprothes erfolgt..
b) Der Anker besteht aus einem konischen Befestigungselement, das so vorgerichtet ist, dass es in die seitlich angebrachten Bohrung eingesetzt werden kann und gleichzeitig die prothese aufnimmt.