Zu dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zum Antrag "Den demografischen Wandel bei den Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern", erklärt die Bundesvorsitzende der AG SPD 60 plus, Angelika Graf:
In einer älter werdenden Gesellschaft müssen Prävention und Rehabilitation gestärkt werden. Die Bundesregierung muss ihren "Rentendialog" dringend um das Thema Rehabilitation erweitern. Armutsrenten haben ihre Ursache nicht selten in der mangelnden Erwerbsfähigkeit. Für die Wiederherstellung und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit müssen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten macht auch jede Debatte über eine längere Lebensarbeitszeit keinen Sinn.
Das Prinzip "Reha vor Rente" kann nur umgesetzt werden, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die demografische Entwicklung berücksichtigt. Das entscheidende Kriterium für die Höhe der Mittel muss der tatsächliche Bedarf sein. Wir begrüßen daher die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, die demografische Entwicklung künftig bei dem Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für Reha-Leistungen zu berücksichtigen. Bisher ist die Entwicklung dieser Mittel an die Lohnentwicklung geknüpft und begrenzt.
Der steigende Bedarf an Reha-Leistungen in einer älter werdenden Gesellschaft wird bisher nicht berücksichtigt, so dass die Rentenversicherungsträger zunehmend Probleme haben, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Leistungen zur Teilhabe, die Verhinderung eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben oder die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dürfen nicht an einer fehlenden finanziellen Ausstattung scheitern.
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