fit und munter - Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching / Auch Biene Maja hat keine Narrenfreiheit

fit und munter

Ob Karneval, Fasenacht oder Fasching / Auch Biene Maja hat keine Narrenfreiheit


Im Straßenverkehr gibt es während der
Karnevalszeit keine Narrenfreiheit. Gerade in den Feierhochburgen
wird verstärkt kontrolliert. Deshalb warnt der ADAC: Nie
alkoholisiert ans Steuer! Der Club rät allen, die mit Kostüm und
Alkohol feiern, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen.
Die Strafen für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch: Wer auffällig
fährt, riskiert schon ab 0,3 Promille den Führerschein. Außerdem
droht eine empfindliche Geldstrafe.

Mit 0,5 Promille ist jeder für einen Monat den "Lappen" los,
selbst wenn er unauffällig gefahren ist. Hinzu kommen ein Bußgeld von
500 Euro und vier Punkte in Flensburg. Wer bei einer
Verkehrskontrolle 1,1 Promille oder mehr im Blut hat, geht die
nächsten acht bis zwölf Monate zu Fuß. Und ein bis zwei
Monatsgehälter gehen als Strafe an den Staat.

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt - nicht nur in der Probezeit
- ein absolutes Alkoholverbot. Wer mit Alkohol am Steuer erwischt
wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte und die
Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, kann ebenfalls zur
Kasse gebeten werden. Das gilt dann, wenn die Maske Sicht und Gehör
beeinträchtigt. Da ist die Polizei nicht zu Scherzen aufgelegt und
fordert zehn Euro Bußgeld. Erst recht nichts zu Lachen haben
maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut haben. Ihnen droht
neben der Strafanzeige sogar der Verlust des Kaskoschutzes wegen
grober Fahrlässigkeit.

Der Kater am "Tag danach" ist auch nicht auf die leichte Schulter
zu nehmen. Pro Stunde baut ein Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille
Alkohol im Blut ab. Daher sollten "Spätheimkehrer" lieber mit Bus
oder Bahn zur Arbeit fahren.

Wer die närrischen Tage feuchtfröhlich im Ausland feiert, sollte
die Promillegrenzen des Landes kennen. Italien etwa erlaubt höchstens
0,5 Promille am Steuer eines Pkw. Dies gilt auch für Österreich,
Frankreich und der Schweiz.

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de ein Foto
an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: +49 (0) 89/7676 2956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de
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