Experten diskutieren über den Sinn der Zahnzusatzversicherung der Kinder. Verbraucherschützer bewerten diese Art der Absicherung als nicht zwingend notwendig, da die gesetzliche Krankenversicherung eine, anders als bei Erwachsenen, höhere Erstattung im Bereich der zahnmedizinischen Vorsorge vorsieht. Auch der Aspekt der kieferorthopädischen Behandlung wird weitestgehend berücksichtigt. Dabei leistet die Zahnzusatzversicherung auch für medizinisch notwendige Maßnahmen, die im Rahmen der Krankenkassen nicht vorgesehen sind.
Hier finden Sie den Zahnschutz für Ihre Kinder
Wenn Kinder eine kieferorthopädische Maßnahme benötigen, entscheidet sich mit der KIG-Einstufung, ob die gesetzliche Krankenversicherung für die Maßnahme leistet. Die Einstufung erfolgt in fünf Kieferindikationsgruppen (KIG). Wird ein Kind in den Stufen 3, 4 oder 5 eingruppiert, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung. Sofern die Eingruppierung in die KIG-Stufen 1 oder 2 erfolgt, bleibt nur die Möglichkeit, die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung über eine private Zahnzusatzversicherung abzudecken. Einige Gesellschaften bieten hier einen Abdeckungsgrad von 80 Prozent.
Ein Sturz mit dem Fahrrad kann weitreichende Folgen haben. Schlimmer als ein aufgeschürftes Knie ist z. B. ein ausgeschlagener Zahn, wenn das Kind mit dem Kiefer aufschlägt. Die Lösung der gesetzlichen Krankenversicherung sehen zwar Zahnersatz für den Notfall vor, doch in der Regel bietet die private Zahnzusatzversicherung bessere Leistungen für hochwertige Kronen oder sogar ein Implantat.
Weiterhin sollten Eltern für ihre Kinder Wert auf eine gute Prophylaxe legen, da sich Zahnkrankheiten auch auf die zweiten Zähne übertragen können. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet auch für Kinder-Prophylaxe und Fissurenversiegelung der bleibenden Zähne. Dabei muss man immer darauf achten, wie hoch die Erstattung der ausgewählten Zahnzusatzversicherung ist. Manche Gesellschaften erstatten für diese Leistungen nicht die vollen Kosten.
Wenn man sich Gedanken über eine Zahnzusatzversicherung für die Kinder macht, muss man rechtzeitig agieren. Vielfach ist die Erfahrung der Versicherer, dass der Anstoß für die Zahnzusatzversicherung durch eine notwendige zahnmedizinische Maßnahme ausgelöst wird. Dann ist es aber in der Regel zu spät. Denn die Zahnzusatzversicherung leistet nicht, wenn eine Behandlung, egal ob durch den Zahnarzt oder den Kieferorthopäden, schon angeraten wurde.
Die Zahnzusatzversicherung muss also schon abgeschlossen werden, bevor der Leistungsfall akut wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass manche Gesellschaften bei der Zahnzusatzversicherung nicht sofort nach Versicherungsbeginn die volle Leistung erbringt. Die Wartezeit beträgt in der Regel acht Monate, in den ersten Jahren wird eine Leistungsstaffelung vereinbart, sodass erst nach zwei, drei oder auch vier Jahren eine Rechnung ohne Summenbegrenzung übernommen wird.
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